Artikel 2 der Spanischen Verfassung: Autonomie & Nationalitäten
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Artikel 2 der Spanischen Verfassung: Autonomie und Nationalitäten
Kernpunkte des Artikels 2 der Spanischen Verfassung
Dieser Artikel der spanischen Verfassung (CE) anerkennt und gewährleistet das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen, die sie bilden. Gleichzeitig betont die Verfassung die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, wobei Spanien als ein einziges Land gefördert wird. Gemäß der Verfassung gibt es nur einen Staat und eine Nation, und die Souveränität liegt daher bei der gesamten Nation.
Historische Anerkennung von Nationalitäten und Regionen
Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Verfassung existierten die heutigen Bestandteile und Nationalitäten in ihrer definierten Form noch nicht. Es wurde daher beschlossen,... Weiterlesen "Artikel 2 der Spanischen Verfassung: Autonomie & Nationalitäten" »