Notizen, Zusammenfassungen, Arbeiten, Prüfungen und Probleme für Rechtswissenschaft

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Ehenichtigkeitsverfahren im Kirchenrecht: Zuständigkeit, Parteien & Rechtshilfe

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Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit im Ehenichtigkeitsverfahren

Die Gerichtsbarkeit (Jurisdiktion) ist die Befugnis eines Richters, einen Fall zu beurteilen. Die Ehe zwischen Getauften wird vom kirchlichen Gericht beurteilt. In Madrid gibt es zwei kirchliche Gerichte: das Gericht erster Instanz und das Gericht zweiter Instanz der Rota, das die Befugnis hat, Fälle der Ehenichtigkeit zu verhandeln. Die Zuständigkeit (Kompetenz) legt fest, welches Gericht den Nichtigkeitsgrund kennt und welche Kriterien dafür maßgeblich sind.

In kirchlichen Gerichten werden Kriterien für die Zuständigkeit festgelegt, insbesondere wenn es um die Würde der Ehe (Connubii Dignitas) bei Nichtigkeitsverfahren geht. Gemäß Canon 1673, Artikel 10, gibt es vier Gründe... Weiterlesen "Ehenichtigkeitsverfahren im Kirchenrecht: Zuständigkeit, Parteien & Rechtshilfe" »

Grundlagen des Zivilprozessrechts: Begriffe und Verfahren

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Familienrechtliche Gerichtsbarkeit: Falltypen

  • Fälle betreffend die Betreuung von Kindern oder Jugendlichen.
  • Fälle betreffend das Recht und die Pflichten von Müttern und Vätern ohne Sorgerecht auf ständigen Kontakt mit dem Kind oder Jugendlichen.
  • Fälle betreffend die Ausübung oder den Entzug des elterlichen Sorgerechts.
  • Fälle betreffend Unterhaltszahlungen.
  • Fälle betreffend Vormundschaften.
  • Fälle betreffend die Auflösung der Ehe (Ehescheidung).

Anforderungen gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) § 254

  • Die Klageschrift.
  • Die Bezeichnung des zuständigen Gerichts.
  • Name, Anschrift, Beruf oder Tätigkeit des Klägers sowie der ihn vertretenden Person und die Art der Vertretung.
  • Name, Anschrift, Beruf oder Tätigkeit des Beklagten.
  • Eine klare Darstellung
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Bürgerpflichten und Bürgerrechte in der Demokratie

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Pflichten der Bürger

  • Pflicht zur Zusammenarbeit für Ordnung, Frieden, Zusammenleben und das Wohlergehen der Bürger.
  • Pflicht zur Bekämpfung von Korruption in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
  • Pflicht zur Bekämpfung von Missbrauch und Korruption politischer Kräfte.
  • Pflicht zur verantwortungsvollen Teilnahme an politischen Wahlen und Referenden.
  • Pflicht, zur Achtung der Gesetze beizutragen.
  • Pflicht zur Achtung der Rechte, Pflichten und Freiheiten aller Bürger.
  • Pflicht zur Achtung gesetzlicher sozialer Institutionen.
  • Pflicht zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Missstände.
  • Pflicht zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Umwelt für die menschliche Entwicklung.
  • Pflicht, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
  • Pflicht,
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Verbrechen von Alcácer

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Tema4-SAFETY SYSTEMS: * 1:. Monistische Systeme unter ihnen gibt es zwei grundlegende Positionen:
a. Absorption dualistischen System der Bestrafung für die Sicherheit zu messen, und fragt Sie, und erloschen gelten die Sicherheitsmaßnahme gegen alle Verbrecher. War auf der Grundlage wissenschaftlicher Positivismus (Ferri, Lombroso). Es ist ein utopisches System, das wurde nie umgesetzt, und es hat keine Akzeptanz.
b. Die Absorption-stufiges System von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr mit Trauer: eine Zeit lang hatte eine gewisse Logik, dass das führte zu einem einheitlichen System zugegeben, dass er sagte Instrument schon immer dazu neigen, die Strafe aber auf eine Art von Verbrecher könnten Sicherheit als. Es ist notwendig, an dieser Stelle,... Weiterlesen "Verbrechen von Alcácer" »

Prinzipien des Verwaltungs- und Verfassungsrechts

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Grundsatz der Nicht-Willkürlichkeit

Der Grundsatz der Nicht-Willkürlichkeit gewährleistet gleiche Rechte, gleichen Schutz, Chancengleichheit und unterschiedslose Behandlung durch Behörden. Gemäß Artikel 19, Absatz 2 darf weder das Gesetz noch die zuständige Behörde willkürlich Unterschiede festlegen.

Verfassungsbestimmungen zur Rechtsstaatlichkeit

Die Rechtsstaatlichkeit ist verfassungsrechtlich in den Artikeln 6 und 7 festgelegt:

  • Artikel 6: Staatliche Einrichtungen müssen ihr Handeln an der Verfassung und den Gesetzen ausrichten.
  • Artikel 7: Eine öffentliche Einrichtung kann nur dann tätig werden, wenn sie ordnungsgemäß bestellt, bestimmt oder gewählt wurde.

Kompetenz der Staatsorgane

Die Organe des Staates handeln nur durch ihre ordnungsgemäß... Weiterlesen "Prinzipien des Verwaltungs- und Verfassungsrechts" »

Kontrollformen und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung

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**Formen der Kontrolle**

  • Zeitpunkt: Ex ante und Ex post (Gesetzesverbesserung)
  • Notwendigkeit:
    • Erforderlich (Nachweis der Rechtmäßigkeit als Voraussetzung für die Gültigkeit des Gesetzes)
    • Optional (freiwillige Kontrolle)
  • Beziehung zwischen Kontrollorgan und kontrollierter Stelle:
    • Intern
    • Extern
  • Gegenstand der Kontrolle:
    • Rechtmäßigkeit (Prüfung der Übereinstimmung mit dem Gesetz)
    • Angemessenheit (Prüfung der Aktualität und Relevanz)
  • Wirkung:
    • Hemmend
    • Vertretung
    • Beistand

Der Rechnungshof

Ein spezialisierter und unabhängiger Dienst, unabhängig von allen Ministerien, Behörden und Ämtern, ohne eigene Rechtspersönlichkeit und eigenes Vermögen. Er übt die rechtmäßige Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten aus, überwacht die Einnahmen... Weiterlesen "Kontrollformen und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung" »

Arbeitsschutz & Arbeitsrecht: Pflichten, Schutz & Massenentlassungen

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Rechtlicher Rahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsrecht

Der politische Rahmen wird durch Richtlinien zur Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen bezüglich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertretung gebildet. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eine angemessene Kontrolle und Überwachung zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Politik sind folgende Punkte von Bedeutung:

1. Pflichten des Arbeitgebers

Allgemeine Arbeitgeberpflichten

  1. Die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in allen Aspekten.
  2. Die Pflichten der Arbeitnehmer beeinflussen nicht den Grundsatz der Arbeitgeberhaftung.
  3. Mögliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Arbeitgeberverantwortung für Ereignisse, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb
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Europäische Beschäftigungspolitik: Richtlinien und AEUV-Grundlagen

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EU-Richtlinien zur Beschäftigung: Allgemeine Bestimmungen

Die Mitgliedstaaten können der zuständigen Behörde weitergehende Verlängerungsmöglichkeiten einräumen.

Der Arbeitgeber muss über die Gründe der Verlängerung informieren, und zwar vor dem Ablauf der ursprünglichen Periode gemäß Absatz 1.

Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die Bestimmungen dieses Artikels auf Massenentlassungen anzuwenden, die infolge einer Betriebseinstellung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erfolgen.

Die Richtlinie berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, günstigere Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Arbeitnehmer anzuwenden oder einzuführen oder die Anwendung von für Arbeitnehmer günstigeren Tarifverträgen zu ermöglichen oder... Weiterlesen "Europäische Beschäftigungspolitik: Richtlinien und AEUV-Grundlagen" »

Verwaltungsrecht: Sanktionen, Effizienz, Legalität, Verantwortung

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Verwaltungsrechtliche Sanktionen erklärt

Die Verfassung garantiert allen Bürgern in Strafsachen den Schutz ihrer Grundrechte. Dies gilt sowohl für strafrechtliche als auch für verwaltungsrechtliche Sanktionen, um eine unerträgliche Ungleichbehandlung zu vermeiden. Eine verwaltungsrechtliche Sanktion zeichnet sich durch folgende Elemente aus:

  • Sie wird direkt von einer Verwaltungsbehörde verhängt.
  • Sie hat ein spürbares Ausmaß.
  • Sie muss gesetzlich vorgesehen sein.
  • Sie richtet sich gegen eine Person, die eine rechtswidrige Handlung begangen hat, d.h. ein Verhalten, das gegen das Gesetz verstößt.
  • Bei ihrer Verhängung wurde ein ordnungsgemäßes Verfahren eingehalten und der betroffenen Person die Möglichkeit zur Verteidigung gegeben.

Das Prinzip

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Rechtsmittel und Disziplinarverfahren für Beamte

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Rechtsmittel im Disziplinarverfahren

Sobald der beschuldigte Beamte benachrichtigt wurde, kann er innerhalb von fünf Tagen nach Bekanntgabe der Sanktion verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe einlegen. Folgende Rechtsmittel stehen zur Verfügung:

  • Überprüfung oder Wiedereinsetzung: Diese ist bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat.
  • Berufung: Diese ist beim unmittelbaren Vorgesetzten einzulegen, der den Bericht erstellt hat.

Die Art des Rechtsmittels hängt davon ab, ob es sich um eine dezentrale oder zentrale Organisation handelt.

  • Dezentralisierung: Es gibt kein Rechtsmittel, da es nur einen Vorgesetzten gibt.
  • Zentralisierte, territorial dekonzentrierte Organisationen: Hier ist ein Rechtsmittel üblich.

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

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