Recht auf Bodenschätze in Chile: Erkundung und Abbau
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Recht auf Geschmack und Abbau
Artikel 14
Jeder hat das Recht, in jedem Gebiet nach Bodenschätzen zu suchen und diese abzubauen, außer in Gebieten, die bereits unter eine Bergbaukonzession fallen. Der Schaden, der durch die Ausübung dieses Rechts entsteht, muss ersetzt werden. Die entsprechenden Verfahren werden gemäß Artikel 233 abgewickelt.
Artikel 15
Auf offenem und unbebautem Gelände kann der Eigentümer frei nach Bodenschätzen suchen und diese abbauen. In anderen Bereichen ist eine schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers oder -besitzers erforderlich. Wenn das Grundstück Staatseigentum ist, muss die Genehmigung beim Gouverneur oder Bürgermeister eingeholt werden. Bei Ablehnung durch den Eigentümer oder die zuständige... Weiterlesen "Recht auf Bodenschätze in Chile: Erkundung und Abbau" »