Öffentliches Vertrags- und Vermögensrecht in Spanien
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 13,15 KB
Öffentliche Verträge und ihre Klassifizierung
Das Gesetz gilt objektiv nur für Verträge mit gegenseitigen Verpflichtungen, das heißt, solche, die gegenseitigen Nutzen zwischen den Vertragsparteien schaffen, und sind in folgende Klassen eingeteilt:
Atypische oder Kandidatenverträge
Hierzu gehören Werkverträge, Verträge für öffentliche Baukonzessionen, Verträge für die Verwaltung öffentlicher Dienste, Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge (ausgenommen Banken, Versicherungen, darstellende Künste, Literatur, Kultur, Erholung und Sport) und Verträge für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor (Gesetz 30/2007). Das typische Merkmal dieser Verträge ist, dass sie stets verwaltungsrechtlicher Natur sind und ihr