Vertragliche und außervertragliche Haftung im Zivilrecht
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Grundlagen der Haftung im Zivilrecht
Haftung (vertragliche und außervertragliche Haftung): Das Recht, eine Entschädigung verlangen zu können, entsteht, wenn ein Schaden verursacht wurde. Der Verletzte ist berechtigt, den Verursacher zur Verantwortung zu ziehen. Wer den Schaden verursacht hat, ist zivilrechtlich verantwortlich und muss die Entschädigung zahlen.
Vertragliche Haftung
Diese leitet sich aus einem Vertrag ab, das heißt, dass zwischen der Person des Schädigers und dem Verletzten ein Vertrag besteht. Beispiel: Ein Beförderungsvertrag. Wenn Schäden an der Ware verursacht werden und der Frachtführer (als Vertragspartei) diese verursacht hat, resultiert daraus eine Haftung gegenüber dem Unternehmen, welches den Auftrag erteilt... Weiterlesen "Vertragliche und außervertragliche Haftung im Zivilrecht" »