Auflösung der Ehe im islamischen Recht
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Das islamische Recht regelt die Auflösung der Ehe durch verschiedene juristische Formeln. Neben Fällen der Nichtigkeit, Annullierung oder dem Tod eines Partners gibt es spezifische Wege zur Beendigung einer gültigen Ehe.
Formen der Eheauflösung
Zusätzlich zu den Fällen der absoluten und relativen Nichtigkeit, der Annullierung und dem Tod eines der Ehepartner kann die islamische Ehe hauptsächlich auf drei Arten aufgelöst werden:
- Einseitige Verstoßung durch den Ehemann (Talaq): Das traditionell dem Mann zustehende Recht, die Ehe aufzulösen.
- Auflösung durch gegenseitige Vereinbarung (Khul' oder Mubara'ah): Eine Trennung im Einvernehmen, oft initiiert durch die Frau gegen Rückgabe der Brautgabe (Khul') oder im gegenseitigen Einverständnis