Vorkaufsrecht und Widerrufsrecht im spanischen Recht
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Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht berechtigt den Inhaber, eine Sache zu kaufen, anstatt einer anderen Person, wenn der Eigentümer entscheidet, sie zu verkaufen.
Wenn der Eigentümer einer Sache ein Angebot zum Verkauf erhält, muss er den Inhaber des Vorkaufsrechts informieren. Der Inhaber hat dann das Recht, die Sache zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die in dem Angebot eines Dritten festgelegt wurden. Der Eigentümer muss die Sache dem Inhaber verkaufen, wenn dieser die Bedingungen akzeptiert.
Der Inhaber hat eine Frist, um zu entscheiden, ob er die Sache kaufen möchte.
- Wenn der Inhaber das Vorkaufsrecht ausübt, muss er die Sache zu den im Angebot genannten Bedingungen erwerben und wird dadurch Eigentümer.
- Wenn der Inhaber das Vorkaufsrecht