Nationales Institut für Landverkehr
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**Vermögen des Nationalen Instituts für Landverkehr**
Artikel 24. Das Vermögen des Nationalen Instituts für Landverkehr besteht aus:
- Allen beweglichen und unbeweglichen Sachen, Rechten und Anteilen, die ihm zum Zeitpunkt seiner Gründung übertragen wurden.
- Allen beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten, Einkünften, Rechten und Anteilen, die es in Übereinstimmung mit dem Gesetz erwirbt.
Einkünfte des Nationalen Instituts für Landverkehr
Artikel 25. Die Einnahmen des Nationalen Instituts für Landverkehr bestehen aus:
- Allen Einnahmen, die sich aus seiner Verwaltung ergeben, sowie den Erträgen aus seinen wirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlichen oder juristischen Personen im In- oder Ausland.
- Den Einnahmen aus Geldbußen