Grundprinzipien des internationalen Prozessrechts und Anerkennung ausländischer Urteile
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Grundprinzipien des internationalen Prozessrechts
1. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist die Befugnis eines Staates, Konflikte durch rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zu lösen. Jeder Staat hat eigene Bestimmungen über die Zuständigkeit seiner Gerichte. Besteht ein Rechtsverhältnis mit mehreren Staaten, muss die Zuständigkeit durch die Regeln des internationalen Prozessrechts ermittelt werden. Die Zuständigkeitsregeln bestimmen, ob ein staatliches Gericht für eine Streitigkeit mit ausländischen Elementen zuständig ist. Der allgemeine Grundsatz ist die Zuständigkeit der Gerichte des Landes, in dem die beklagte Person ihren Wohnsitz hat.
2. Rechtshängigkeit
Rechtshängigkeit liegt vor, wenn zwei Fälle mit dem gleichen Gegenstand und... Weiterlesen "Grundprinzipien des internationalen Prozessrechts und Anerkennung ausländischer Urteile" »