Kultur und Ethnizität in der Spanischen Verfassung
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1. Die Kultur und Kulturen in der Spanischen Verfassung
Kultur in der Verfassung: Einführung
In der spanischen Verfassung ist der Begriff „Kultur“ kein allgemeiner Begriff. Ein spezifischer Gegenbegriff ist der Begriff des Ethnischen (in Bezug auf bestimmte Gruppen von Menschen), wie in folgenden Artikeln:
- Fünfter Absatz der Präambel: „Förderung des Fortschritts der Kultur und Wirtschaft, um eine menschenwürdige Lebensqualität zu gewährleisten.“
- Artikel 9.2: Erleichterung der Teilnahme aller Bürger am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben.
- Artikel 25: In jedem Fall (auch bei Verurteilung zu Haftstrafen) besteht Anspruch auf bezahlte Arbeit und Leistungen der sozialen Sicherheit sowie Zugang zu Kultur und zur