Technische Vorschriften zur Verlegung von Gasleitungen
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Verbotene Installationsorte für Gasleitungen
Gasleitungen dürfen nicht an folgenden Orten verlegt werden:
- In Schornsteinen oder Abgasanlagen (für Verbrennungsprodukte).
- In Müll- oder Abfallschächten.
- In Aufzugsschächten oder Hebebühnen.
- In Räumen mit Transformatoren.
- In Räumen, die Behälter für flüssigen Kraftstoff enthalten.
- In Leitungen oder Kanälen, mit Ausnahme von Belüftungs- oder Entlüftungskanälen, die zur Belüftung lokaler Einrichtungen (z. B. Computerräume) dienen, sofern das Gas selbst geliefert wird.
Verlegung und Verbindung von Rohren
Richtungsänderungen
Richtungsänderungen bei Stahlrohren können wie folgt realisiert werden:
- Durch Formstücke aus Stahl mit entsprechender Krümmung, die an das Rohr geschweißt werden.
- Durch