Arbeitsrecht: Definitionen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Grundlagen des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das durch den Arbeitsvertrag entsteht.
Der Arbeitgeber
Im Arbeitsrecht wird der Arbeitgeber als die natürliche oder juristische Person definiert, die die Leistungen der abhängig Beschäftigten entgegengenimmt und dafür bezahlt.
Die TRLET (Ley del Estatuto de los Trabajadores) definiert den Arbeitgeber als natürliche oder juristische Person oder Gütergemeinschaft, die bezahlte Dienstleistungen von Personen empfängt, die freiwillig und im Rahmen der Organisation des Arbeitgebers arbeiten. Diese Definition umfasst:
- Reale Gemeinschaften (z.B. eine Eigentümergemeinschaft, die einen Hausmeister einstellt – die Gemeinschaft ist der