Sportverwaltung Asturien: Zuständigkeiten & Förderung
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1. Befugnisse des Fürstentums Asturien im Sportbereich
a) Zuständigkeiten der Sportverwaltung des Fürstentums Asturien
Die Ausübung der Befugnisse im Bereich des Sports wurde den Autonomen Gemeinschaften (CC. AA.) durch das Autonomiestatut (Teil I: Die Befugnisse des Fürstentums Asturien, Artikel 10.1) übertragen. Das Fürstentum Asturien besitzt die ausschließliche Zuständigkeit in folgenden detaillierten Bereichen:
- Sport und Freizeit.
b) Der Regierungsrat
Als oberstes Organ der Sportverwaltung des Fürstentums Asturien hat der Regierungsrat folgende Befugnisse:
- Festlegung der allgemeinen Leitlinien für die Planung und Durchführung der Sportpolitik Asturiens;
- Ausbau der Zusammenarbeit mit der staatlichen und kommunalen Verwaltung;
- Bestätigung