Leitfaden zum EU-Zollrecht und zur Warennomenklatur
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Punkt 6: Tarifnomenklatur
1. Tarifnomenklatur
Namen und Listen der bestellten Waren werden systematisch erfasst, um den offiziellen Kurs des Zolls anzuwenden. Damit diese Liste ihre Funktion erfüllen kann, muss sie folgende Tarifgrundsätze erfüllen:
- Strukturierung der Waren in Gruppen und Untergruppen.
- Verwendung von Passwörtern oder Codes zur Identifizierung von Gruppen und Untergruppen.
- Vereinfachung der Warenbeschreibung, die diese Benennung durch alle Elemente des internationalen Handels vereint.
- Erstellung eines Index, der eine einfache Lokalisierung innerhalb der Gruppen und Untergruppen ermöglicht.
1.1 Typen und Funktionen
Typen:
- Die Ware: Genfer Nomenklatur
- Nomenklatur des Rates für Zusammenarbeit im Zollwesen (NRZZ)
- Standard International