Die Aktiengesellschaft (SA): Struktur, Rechte und Märkte
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Die Aktiengesellschaft (SA)
Die Aktiengesellschaft (SA) ist eine kapitalistische Gesellschaftsform, bei der die persönlichen Verhältnisse der Mitglieder keine Relevanz haben; das Kapital ist das einzige wichtige Element. Sie ist besonders für große Unternehmen geeignet.
Merkmale der SA
- Mitglieder: Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen. Bei nur einem Gesellschafter spricht man von einer Einpersonengesellschaft.
- Haftung: Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage in das Kapital beschränkt.
- Kapital: Das Grundkapital beträgt mindestens 60.101,21 €. Es ist in Anteile (Namens- oder Inhaberaktien) zerlegt.
- Gründung: Die Gründung kann simultan oder sukzessive erfolgen. Bei Gründung müssen mindestens 25 % des Kapitals gezeichnet und eingezahlt sein.
- Firma: Der Name muss den Zusatz „SA“ (Sociedad Anónima) enthalten. Die Gesellschaft entsteht mit der Eintragung ins Handelsregister.
- Besteuerung: Die SA unterliegt der Körperschaftsteuer.
Organe der SA
1. Hauptversammlung
Hier werden wichtige Entscheidungen mit absoluter Mehrheit getroffen:
- Ordentliche Hauptversammlung: Findet innerhalb der ersten 6 Monate des Jahres statt, um den Jahresabschluss zu genehmigen und über die Ergebnisverwendung zu entscheiden.
- Außerordentliche Hauptversammlung: Kann jederzeit bei Bedarf einberufen werden.
- Universalversammlung: Findet statt, wenn das gesamte Kapital anwesend ist und alle der Versammlung zustimmen.
2. Verwaltung (Administratoren)
Die Verwaltung kann durch eine Einzelperson oder ein Gremium (Vorstand) erfolgen. Die Hauptversammlung ernennt die Administratoren.
- Sie müssen keine Aktionäre sein.
- Sie müssen den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende vorlegen.
- Sie haften gegenüber der Gesellschaft, den Aktionären und Gläubigern für Schäden durch Gesetzes- oder Satzungsverstöße.
Aktionärsrechte
- Recht auf Beteiligung am Gewinn (Dividenden) und am Liquidationserlös.
- Bezugsrecht bei der Ausgabe neuer Aktien.
- Teilnahme- und Stimmrecht bei Hauptversammlungen.
- Recht auf Anfechtung von Beschlüssen und Auskunftsrecht.
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Kosten- und Erlösrechnung
- Fixkosten (FC): Gesamtsumme aller fixen Kosten.
- Variable Kosten (DC): Kosten, die direkt mit der Produktion variieren (Rohstoffe, Arbeitskräfte).
- Gesamtumsatz: Verkaufspreis multipliziert mit der Absatzmenge.
- Rohertrag: Gesamteinnahmen abzüglich der Umsatzkosten.
Die kaufmännische Abteilung
Diese Abteilung organisiert alle Aktivitäten, um die Waren zum Verbraucher zu bringen:
- Marktanalyse: Informationsbeschaffung für unternehmerische Entscheidungen.
- Marketing: Gestaltung der Handelspolitik.
- Sales: Direktvertrieb und Kooperation mit Vermittlern.
Marktformen
Perfekter Wettbewerb
Gekennzeichnet durch homogene Produkte, eine große Anzahl an Käufern und Verkäufern, vollständige Markttransparenz und freien Marktzutritt.
Imperfekter Wettbewerb
- Monopol: Ein Anbieter trifft auf viele Käufer; der Anbieter bestimmt den Preis.
- Oligopol: Wenige Anbieter treffen auf viele Käufer; starke gegenseitige Abhängigkeit der Handelspolitik.
- Monopolistischer Wettbewerb: Viele Anbieter mit differenzierten Produkten, die versuchen, sich durch Eigenschaften vom Markt abzuheben.