Aktiva und Wertpapiere: Scheck, Wechsel und Schuldschein
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Aktiva
Ansprüche sind Dokumente, die eine wörtliche und eigenständige Forderung enthalten, welche durch den Inhaber rechtlich gegen den Schuldner zum Zeitpunkt der Fälligkeit durchgesetzt werden kann. Diese Ansprüche sind auch als Wertpapiere oder Handelspapiere bekannt.
Die Elemente, die eine Forderung ausmachen, sind vor allem zwei:
- Das Papier als materieller Träger.
- Die schuldrechtliche Beziehung, die in ihm dargestellt ist und ihren wirtschaftlichen Gehalt bildet.
Diese beiden Elemente führen dazu, dass die Schuld nicht nur durch die Summe der beiden erfüllt wird, sondern als eigenständige juristische Einheit existiert. Wir konzentrieren uns auf drei Forderungen, die wir für die wichtigsten halten: den Scheck, den Schuldschein und den Wechsel.
I. Der Scheck
1. Nützlichkeit des Schecks
Der Scheck ist im Rahmen eines Girokontos als Ersatz für Bargeld nützlich. Der Aussteller vermeidet damit die Risiken, die mit der Verwahrung von Bargeld verbunden sind.
Darüber hinaus ermöglicht die Bank dem Kunden durch den Scheck einen Zahlungsverkehr mit Dritten, ohne dass eine direkte Barauszahlung erforderlich ist. Die Bank bietet dem Kunden zudem eine Buchführungshilfe, da sie die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Nutzung von Schecks erleichtert.
Für die Bank ist der Scheck ein Dienst, der die Fortführung eines Girokontos durch den Kunden voraussetzt. Die Bank nutzt die Einlagen auf den Konten, da sie weiß, dass nicht alle Inhaber gleichzeitig ihr gesamtes Guthaben abheben werden. So kann die Bank Kreditgeschäfte tätigen, beispielsweise durch Darlehen an andere Kunden.
Schließlich ist der Scheck für die Volkswirtschaft von Vorteil, da die Emission von Schecks auf Girokontoeinlagen basiert, was als Buchgeld bezeichnet wird. Dies ermöglicht es dem Staat, Ziele der Geldpolitik zu verfolgen.
2. Definition des Schecks
Gemäß Artikel 10 des Gesetzes über Girokonten und Schecks ist der Scheck eine schriftliche Anweisung an die Bank, auf Verlangen einen bestimmten Betrag aus den Mitteln des Girokontos des Ausstellers zu zahlen.
Die gesetzliche Definition ist teilweise fragwürdig, da sie nur die interne Beziehung zwischen Aussteller und Bank hervorhebt. Wenn diese Beziehung nicht erfüllt ist (z. B. bei fehlender Deckung), bleibt der Scheck dennoch ein wirksames Kreditinstrument. Der Inhaber kann den Aussteller zivil- und strafrechtlich zur Zahlung zwingen.
Für uns ist der Scheck ein offizielles Dokument, das eine unbedingte Anweisung an die Bank enthält, eine Geldsumme an den rechtmäßigen Inhaber auszuzahlen, auch wenn die Bank die Zahlung aus internen Gründen verweigert.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Scheck ein Zahlungsmittel auf Sicht ist. Jede gegenteilige Angabe gilt als nicht geschrieben. Wird ein Scheck vor dem angegebenen Ausstellungsdatum zur Zahlung vorgelegt, ist er am Tag der Vorlage zahlbar. Dies ist der grundlegende Unterschied zum Wechsel, der ein Kreditinstrument mit einer in der Zukunft liegenden Fälligkeit darstellt.
3. Geltende Rechtsvorschriften
In unserem Land ist der Scheck durch das Gesetzesdekret Nr. 707 vom 7. August 1982 geregelt, welches den überarbeiteten, koordinierten und systematisierten Text über Girokonten und Schecks darstellt.