Antiterrorgesetze in Uruguay: Analyse und Sanktionen
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Verurteilung des Terrorismus (Art. 9, CPE 1980)
Das Gesetz Nr. 18314 vom 17. Mai 1984 definiert terroristische Handlungen und legt die Strafen fest.
1. Verurteilung des Terrorismus
Terrorismus steht im Widerspruch zu den Menschenrechten.
2. Terrorismus und vorgeschriebene Strafe
Voraussetzung ist, dass die Merkmale gemäß Artikel 1 des Gesetzes 18.314 erfüllt sind: Das Verbrechen wird mit dem Ziel begangen, in der Bevölkerung oder einem Teil davon Angst zu erzeugen, um Resolutionen der Behörde zu erzwingen oder Anforderungen zu stellen.
3. Bestandteile der Sanktionen (Art. 9 Abs. 2)
Drei Verbote für einen Zeitraum von 15 Jahren:
- A) Ausübung übertragener Aufgaben oder öffentlicher Ämter (Wahlämter, leitende Positionen in Bildungseinrichtungen oder Lehrfunktionen).
- B) Betrieb sozialer Medien oder Tätigkeit als Direktor oder Geschäftsführer, der Meinungen oder Informationen verbreitet.
- C) Kontakt zu Staats- und Regierungschefs oder politischen Organisationen, Bildungs-, Nachbarschafts-, Berufs-, Geschäfts-, Studenten- oder allgemeinen Organisationen.
4. Besonderheiten bei Begnadigung und Amnestie (Art. 9 Abs. 3)
Der vorherige Absatz 3 von Artikel 9 schließt insbesondere die Begnadigung aus. Die einzige Ausnahme ist die Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslange Freiheitsstrafe.
- A) Amnestie: Gewährt durch Gesetz, beseitigt die Strafe und die Folgen der Verurteilung. Es ist, als ob das Verbrechen nie begangen worden wäre.
- B) Begnadigung: Entfernt, ersetzt oder reduziert die Strafe. Die allgemeine Begnadigung wird durch Gesetz gewährt, die individuelle Begnadigung durch Erlass aufgrund persönlicher Eigenschaften oder individueller Umstände (§ 32 Nr. 14 EPÜ 1980).
- C) Haftverschonung: Ein Vorteil für die Festnahme und Strafverfolgung, um bis zum Strafverfahren in Freiheit zu bleiben.
5. Besonderes Quorum für allgemeine Begnadigungen bei terroristischen Straftaten (Art. 63 Nr. 16)
Gesetze, die allgemeine Begnadigungen gewähren, erfordern immer ein besonderes Quorum. Die Beschlussfähigkeit beträgt zwei Drittel der Abgeordneten und Senatoren.
6. Berufung gegen die Freilassung Angeklagter wegen terroristischer Verbrechen (Art. 19 Nr. 7 Buchstabe e)
Die Berufung gegen die Entscheidung über die Freilassung des Angeklagten wegen terroristischer Verbrechen wird vom zuständigen übergeordneten Gericht entschieden, das nur aus Mitgliedern besteht. Die Auflösung der Genehmigung muss einstimmig erfolgen. Während der Zeit der Freiheit unterliegt der Angeklagte Überwachungsmaßnahmen der Behörde gemäß dem Gesetz.