Arbeitsrecht: Arten von Entlassungen und ihre Folgen
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Massenentlassungen
Massenentlassungen dienen dazu, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten. Sie können auf wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen basieren. Eine Entlassung ist gerechtfertigt, wenn bestimmte Umstände vorliegen, die den Willen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen, wie etwa die krankheitsbedingte Unfähigkeit des Arbeitnehmers, sofern diese 20 % der Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder 25 % innerhalb von vier Monaten (diskontinuierlich innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) erreicht.
Disziplinarische Entlassung
Der Arbeitsvertrag kann durch den Arbeitgeber bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers gekündigt werden. Zu den disziplinarischen Gründen zählen:
- Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Unpünktlichkeit.
- Beleidigungen oder körperliche Angriffe gegenüber dem Arbeitgeber.
- Trunkenheit oder Sucht am Arbeitsplatz.
- Diskriminierung oder Belästigung.
Für die Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, in der die Gründe für die Entlassung sowie das Datum des Wirksamwerdens aufgeführt sind.
Nichtige Entlassung
Eine Entlassung gilt als nichtig, wenn die gesetzlichen Anforderungen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht erfüllt wurden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wieder einstellen und die ausstehenden Löhne vom Zeitpunkt der Kündigung bis zur gerichtlichen Entscheidung nachzahlen.
Anfechtung einer Entlassung
Ist der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden, kann er innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Einigung mit dem Arbeitgeber anstreben. Dies erfolgt über ein Schlichtungsverfahren (z. B. beim IMAC). Die Behörde lädt beide Parteien zu einem Versöhnungsgespräch ein, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Rechtmäßige Entlassung
Eine Entlassung ist rechtmäßig, wenn die vom Arbeitgeber angeführten Gründe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die formalen Voraussetzungen (z. B. Kündigungsschreiben) eingehalten wurden.
Unrechtmäßige Entlassung
Eine Entlassung ist unrechtmäßig, wenn die vom Arbeitgeber behaupteten Gründe vor Gericht nicht bewiesen werden können. In diesem Fall hat der Arbeitgeber innerhalb von 5 Tagen nach Urteilsverkündung die Wahl zwischen der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers oder der Zahlung einer Entschädigung (gemäß den gesetzlichen Sätzen, z. B. 45 Tage pro Beschäftigungsjahr bis zu einem gesetzlichen Maximum).