Arbeitsrecht: Aussetzung und Beendigung von Verträgen

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Arbeitsrecht: Aussetzung und Beendigung von Arbeitsverträgen

Aussetzung des Arbeitsvertrags aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen

Der Arbeitgeber muss gegenüber der Behörde und in Streitfällen vor den Arbeitsgerichten rechtfertigen, warum eine Aussetzung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll und notwendig ist.

Vorübergehende höhere Gewalt (Force Majeure)

Eine Aussetzung der Arbeitsverträge kann unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer aufgrund vorübergehender höherer Gewalt erfolgen. Dies gilt für Ereignisse, die nicht vorhersehbar oder verhinderbar waren.

Vorübergehende Behinderung und Krankheit

Ein Arbeitsvertrag wird ausgesetzt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit vorübergehend nicht arbeitsfähig ist.

Mutterschutz und Schwangerschaft

Im Falle einer Geburt oder der Adoption von Kindern unter 6 Jahren beträgt die Aussetzung maximal 16 Wochen. Während der Schwangerschaft ist die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten; ist dies nicht möglich, erfolgt eine Aussetzung der Arbeit zum Schutz der Mutter.

Vaterschaftsurlaub

Dieser besteht aus 13 aufeinanderfolgenden Tagen bei Geburt, Adoption oder Pflege. Die Dauer verlängert sich um zwei Tage für jedes weitere Kind ab dem zweiten Kind.

Freiheitsentzug des Arbeitnehmers

Der Vertrag wird ausgesetzt, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Bei einem Freispruch muss das Unternehmen den Arbeitnehmer wieder beschäftigen. Im Falle einer Verurteilung kann dies zur Kündigung führen.

Gesetzliche Schließung und Streikrecht

Der Arbeitgeber kann zur Schließung des Betriebs verpflichtet werden, wenn schwerwiegende Gefahren für Menschen erkannt werden. Während eines Streiks wird der Vertrag ausgesetzt und es besteht kein Anspruch auf Lohnzahlung.

Ausübung öffentlicher Ämter und unbezahlter Urlaub

Die Aussetzung ist möglich, wenn die Ausübung eines öffentlichen Amtes die tägliche Arbeit unmöglich macht. Unbezahlter Urlaub erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers und muss eine Dauer zwischen 4 Monaten und 5 Jahren haben.

Elternzeit zur Kinderbetreuung

Die Elternzeit erfordert kein bestimmtes Alter des Kindes und kann eine maximale Laufzeit von 3 Jahren umfassen.

Abwicklung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Abwicklung (Settlement) ist ein Dokument, das die Begleichung aller Schulden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie das Ende des Arbeitsverhältnisses bestätigt. Bei der Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr muss eine Kündigungsfrist von 15 Tagen eingehalten werden.

Pflichtverletzungen des Arbeitgebers

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer sind: Änderungen der Arbeitsbedingungen, Verzug bei der Lohnzahlung, schwere Pflichtverletzungen sowie moralische oder sexuelle Belästigung.

Ordentliche Kündigung aus objektiven Gründen

Mögliche Gründe sind Inkompetenz, mangelnde Anpassung des Arbeitnehmers oder wirtschaftliche Notwendigkeiten. Das Verfahren erfordert eine schriftliche Mitteilung, eine Abfindung sowie eine Frist von 30 Tagen (mit 6 Stunden bezahlter Freistellung pro Woche zur Jobsuche).

Disziplinarische Kündigung

Gründe hierfür sind: wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Ungehorsam, Beleidigungen, Tätlichkeiten, Vertrauensbruch, Trunkenheit, Drogenkonsum oder Mobbing aufgrund von Religion oder ethnischer Zugehörigkeit. Das Verfahren erfordert ein Mahnschreiben unter Angabe der Tatsachen und des Zeitpunkts.

Rechtsfolgen und Massenentlassungen

Gegen eine Kündigung kann innerhalb von 20 Werktagen Klage erhoben werden. Ein Richter entscheidet, ob die Kündigung angemessen, unangemessen oder nichtig ist. Bei Massenentlassungen aufgrund technischer oder organisatorischer Gründe muss das Unternehmen die Arbeitnehmer und Behörden informieren. Die Verhandlungsphase dauert mindestens 15 Tage. Betroffene Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung von 20 Tagen pro Dienstjahr (maximal 12 Monatsgehälter).

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