Arbeitsrecht: Kündigungsgründe und Schutz nach Artikel 161
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Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Art. 161)
Artikel 161 des Arbeitsgesetzes regelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus zwei wesentlichen Gründen: betriebliche Erfordernisse sowie die freie Kündigung.
1. Bedürfnisse des Unternehmens, Betriebs oder Dienstes
Der Arbeitgeber kann den Vertrag aus betrieblichen Gründen kündigen. Dies umfasst:
- Rationalisierung und Modernisierung des Betriebs
- Niedrige Produktivität
- Veränderungen der Marktbedingungen oder der wirtschaftlichen Lage
Diese Umstände erfordern die Trennung von einem oder mehreren Arbeitnehmern. Die Details hierzu werden in Artikel 168 geregelt.
2. Freie Kündigung (Räumung)
Dies betrifft Arbeitnehmer in Vertrauenspositionen wie Manager, stellvertretende Manager, Agenten oder Vertreter, die über allgemeine Verwaltungsbefugnisse verfügen. Auch bei Hausangestellten kann der Arbeitsvertrag durch eine Kündigungserklärung des Arbeitgebers beendet werden. Hierbei gilt eine Frist von mindestens 30 Tagen, wobei eine Kopie an die zuständige Gewerbeaufsicht zu senden ist.
Invalidität und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Eine (teilweise) Invalidität ist kein rechtmäßiger Grund für eine Kündigung. Es ist untersagt, das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Behinderung zu beenden. Erfolgt dennoch eine Entlassung aus diesem Grund, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine um 50 % erhöhte Entschädigung für seine Dienstjahre.
Kündigungsschutzgesetz und Rechtsansprüche
Arbeitnehmer, die eine Kündigung für ungerechtfertigt oder unangemessen halten, haben das Recht, die Gerichte anzurufen. Diese prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.
Frist für die Klageerhebung
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss die gerichtliche Beschwerde innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Trennung eingereicht werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
Aussetzung der Frist
Die 60-Tage-Frist wird ausgesetzt, wenn ein Verwaltungsverfahren bei der Arbeitsaufsicht anhängig ist. Um zu verhindern, dass Ansprüche verjähren, darf die Klage in jedem Fall innerhalb von maximal 90 Arbeitstagen eingereicht werden.
Entschädigung bei ungerechtfertigter Kündigung
Wird die Entlassung als missbräuchlich oder unlauter eingestuft, besteht Anspruch auf Entschädigung. Diese setzt sich zusammen aus:
- Entschädigung für Dienstjahre: 30 Tage des letzten Monatsgehalts pro Dienstjahr (bei Bruchteilen über sechs Monaten erfolgt eine anteilige Berechnung).
- Abgeltung der Kündigungsfrist: Basierend auf dem letzten monatlichen Gehalt.
Die Entschädigung für Dienstjahre kann je nach Kündigungsgrund gemäß gesetzlicher oder konventioneller Regelungen erhöht werden.