Arbeitsrecht: Mobilität, Vertragsänderungen und Auszeiten
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Labor Mobilität
Die Mobilität kann funktional (andere Funktionen als die vertraglich vereinbarten) oder geografisch (Durchführung von Arbeiten an anderen Orten) sein. Funktionale Mobilität muss unter Achtung der Würde des Arbeitnehmers durchgeführt werden.
1. Innerhalb der Berufsgruppe
Innerhalb der Berufsgruppe oder bei gleichwertigen Kategorien ist keine spezifische Ursache gesetzlich vorgeschrieben.
2. Außerhalb der Berufsgruppe
Bei Tätigkeiten außerhalb der Berufsgruppe oder zwischen nicht gleichwertigen Kategorien müssen technische oder organisatorische Gründe vorliegen, die durch die notwendige Zeit gerechtfertigt sind. Änderungen in eine untergeordnete Position erfordern zwingende und unvorhersehbare Gründe.
3. Außerordentliche Mobilität
Diese erfolgt gemäß dem Verfahren für wesentliche Vertragsänderungen oder durch Vereinbarung der Parteien.
Geografische Mobilität
Versetzung (Shuttle)
Konzept: Endgültige Übertragung des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz, die einen Wohnsitzwechsel erfordert. Ursache: Wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte Gründe. Verfahren: Mitteilung an den Mitarbeiter und die gesetzlichen Vertreter mit einer Frist von mindestens 30 Tagen. Bei kollektiven Versetzungen ist eine Konsultationsphase erforderlich.
Optionen des Arbeitnehmers:
- 1. Annahme mit Transport und Ausgleich für Aufwendungen (für sich und die Familie).
- 2. Ablehnung und Anfechtung der unternehmerischen Entscheidung vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
- 3. Vertragsauflösung mit einer Entschädigung von 20 Tagesgehältern pro Beschäftigungsjahr (maximal 12 Monatsgehälter).
Dienstreise
Konzept: Vorübergehende Übertragung an einen anderen Arbeitsplatz (bei mehr als 12 Monaten innerhalb von 3 Jahren gilt dies als Versetzung). Verfahren: Rechtzeitige Ankündigung, bei einer Dauer von mehr als 3 Monaten mindestens 5 Tage im Voraus.
Wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen
Bei wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen kann das Unternehmen wesentliche Änderungen vornehmen. Das Verfahren entspricht dem der Versetzung. Bei Änderungen der Arbeitszeit oder des Schichtsystems kann der Arbeitnehmer den Vertrag mit einer Entschädigung von 20 Tagesgehältern pro Beschäftigungsjahr (maximal 9 Monatsgehälter) auflösen.
Federung: Ursachen und Wirkungen
Die Suspendierung führt zum vorübergehenden Wegfall der Arbeits- und Lohnpflichten bei gleichzeitigem Recht auf Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Ursachen
- 1. Einvernehmliche Vereinbarung: Beide Parteien vereinbaren die Unterbrechung.
- 2. Vertraglich vereinbarte Gründe.
- 3. Arbeitsunfähigkeit:
- Gemeinsame Krankheit/Verletzung: Maximal 12 Monate + 6 Monate Verlängerung. Danach entscheidet ein medizinisches Gremium über den Grad der Behinderung. Lohnfortzahlung: 1.-3. Tag kein Anspruch, 4.-20. Tag 60%, ab dem 21. Tag 75%.
- Arbeitsunfall: Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg.
- Berufskrankheit: Erkrankung durch berufliche Einflüsse. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zahlt die Sozialversicherung 75% ab dem ersten Tag.
- 4. Mutterschaft, Adoption und Pflege: 16 Wochen bei einem Kind, 18 Wochen bei zwei Kindern usw. Der Urlaub kann zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden (unter Berücksichtigung der 6 Wochen für die Mutter). Voraussetzung: 180 Tage Beitragszeit.
- 5. Elternzeit: 13 + 2 Tage bezahlter Urlaub. Der Arbeitsvertrag wird unterbrochen, die Sozialversicherung übernimmt die Zahlungen.