Arbeitsrecht: Pflichten, Rechte und Vergütung im Überblick

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1. Pflichten des Arbeitgebers: Gebote und Verbote

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Löhne und Sozialleistungen gemäß den Unternehmensregeln zu zahlen.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln: Der Arbeitgeber muss nützliche Werkzeuge und Materialien in gutem Zustand zur Verfügung stellen. Eine Entschädigung für normale Abnutzung darf nicht verlangt werden.
  • Sicherer Lagerort: Bereitstellung eines sicheren Ortes für die Arbeitsmittel des Arbeitnehmers.
  • Sitzgelegenheiten: Ausreichende Sitz- oder Liegemöglichkeiten in Läden, Büros und ähnlichen Arbeitsplätzen.

Weitere Verpflichtungen

  • Ausgabe schriftlicher Aufzeichnungen über Arbeitstage und Löhne auf Anfrage.
  • Information der Arbeitnehmer über offene Stellen.
  • Aushang von Sicherheits- und Hygienevorschriften.
  • Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen und Beiträgen für Genossenschaften/Sparkassen gemäß Gesetz.
  • Teilnahme an betrieblichen Ausschüssen.

Verbotene Handlungen (Don'ts)

  • Misshandlung von Arbeitnehmern durch Wort oder Tat.
  • Diskriminierung aufgrund von Alter oder Geschlecht.
  • Zwang zum Kauf von Konsumgütern in bestimmten Lagern.
  • Annahme von Geld als Bonus für Arbeitsbedingungen.
  • Politische oder religiöse Propaganda in der Einrichtung.
  • Waffentragen oder Erscheinen unter Einfluss von Suchtstoffen.

2. Pflichten des Arbeitnehmers

  • Ausführung der Arbeit mit Sorgfalt und Intensität.
  • Sofortige Mitteilung bei unvorhergesehenen Ereignissen.
  • Hilfeleistung bei Gefahr für Menschen oder Interessen des Arbeitgebers.
  • Einhaltung von Präventions- und Hygienemaßnahmen.
  • Ärztliche Untersuchungen zur Vermeidung von Berufskrankheiten.

Loyalität und Geheimhaltung

Der Arbeitnehmer ist zur Loyalität verpflichtet, was insbesondere bedeutet: Geheimnisse des Unternehmens zu wahren, Wettbewerb zu unterlassen, effizient zu arbeiten und ehrlich zu handeln.

3. Rechte aus dem Dienstalter

Zu den Rechten gehören unter anderem:

  • Beschäftigungsstabilität und Entschädigung.
  • Urlaubsanspruch (Art. 76).
  • Bevorzugung bei Beförderungen.
  • Dienstalter-Bonus (Art. 162).
  • Wohnbauförderung und Altersvorsorge.

4. Vergütung und Mindestlohn

Definition des Gehalts

Das Gehalt ist die Vergütung für die geleistete Arbeit. Es umfasst Barzahlungen, Trinkgelder, Prämien, Provisionen und Sachleistungen.

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte niedrigste Betrag, der für einen Arbeitstag gezahlt werden muss. Er soll die materiellen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse eines Haushaltsvorstands decken.

5. Gesetzlich zulässige Lohnabzüge

Abzüge vom Lohn sind grundsätzlich verboten, außer in folgenden Fällen:

  • Zahlung von Forderungen des Arbeitgebers (z. B. bei Schäden oder Verlusten, begrenzt auf 30 % über dem Mindestlohn).
  • Zahlung von Darlehen für Wohnraum (National Housing Fund).
  • Beiträge für Genossenschaften und Sparkassen.

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