Arbeitsrecht: Streik, Aussperrung und Tarifverträge

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Der Streik

Der Streik ist die gemeinsame Arbeitsniederlegung durch Arbeitnehmer, um gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Vorteile durchzusetzen. Das Streikrecht ist freiwillig; niemand darf gegen seinen Willen zum Streik gezwungen werden.

Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Streik

Für einen Streik müssen bestimmte rechtliche Verfahren eingehalten werden:

  • Die Vereinbarung muss mehrheitlich von den Arbeitnehmern oder deren Vertretern angenommen werden.
  • Der Arbeitgeber und die Behörden müssen schriftlich mit einer Frist von mindestens 5 Tagen (bei öffentlichen Unternehmen 10 Tage) informiert werden.
  • Es wird ein Streikkomitee gebildet (maximal 12 betroffene Arbeitnehmer), das Verhandlungen führt und die Sicherheit sowie die Wartung der Anlagen gewährleistet.

Die Parteien sind verpflichtet, Verhandlungen zur Einigung zu führen.

Wann ist ein Streik illegal?

Ein Streik ist rechtswidrig, wenn er:

  • Politische Motive verfolgt oder nicht arbeitsbezogen ist.
  • Lediglich der Solidarität oder Unterstützung dient.
  • Versucht, bestehende Verträge während ihrer Laufzeit zu ändern.
  • Unter Verstoß gegen geltendes Recht erfolgt.

Während eines Streiks sind die Arbeitsverträge ausgesetzt und die Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Lohn.

Aussperrung

Die Aussperrung ist in Spanien verboten.

Sie bezeichnet die Schließung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber während eines Streiks oder Konflikts, sofern folgende Umstände vorliegen:

  • Gefahr von Gewalt.
  • Illegale Besetzung des Arbeitsplatzes.
  • Störung des Produktionsprozesses.

Der Arbeitgeber muss die Schließung innerhalb von 12 Stunden den Arbeitsbehörden melden. Erfolgt die Schließung ohne diese Bedingungen, ist sie illegal und die Arbeitnehmer behalten ihren Lohnanspruch.

Tarifverträge: Grundlagen

Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen oder gesetzlich nicht abgedeckt sind.

Konzept des Tarifvertrags

Es handelt sich um eine formelle Vereinbarung, die aus Verhandlungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern resultiert. Sie bedarf der Schriftform gemäß dem Arbeitnehmerstatut.

Inhalt des Tarifvertrags

Tarifverträge regeln wirtschaftliche, arbeitsrechtliche und gewerkschaftliche Aspekte, darunter:

  • Vergütung, Prämien und Sonderzahlungen.
  • Dauer der Probezeit und Arbeitszeit.
  • Berufliche Einstufung und Beförderung.

Geltungsbereich eines Tarifvertrags

Tarifverträge müssen den persönlichen, funktionalen und zeitlichen Geltungsbereich definieren:

  • Territorial: Geografischer Raum (Staat, Region, Provinz).
  • Funktional: Wirtschaftszweig oder Branche.
  • Persönlich: Alle betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Zeitlich: Die Laufzeit wird von den Parteien frei vereinbart.

Verhandlungsparteien und Prozess

Die Verhandlungen finden zwischen Arbeitnehmervertretern (Betriebsräte, Gewerkschaften) und Arbeitgebern (oder Arbeitgeberverbänden) statt. Der Prozess beginnt mit einem schriftlichen Vorschlag, der die Verhandlungspunkte darlegt.

Abschluss der Verhandlungen:

  • Mit Einigung: Schriftliche Hinterlegung bei der Arbeitsbehörde.
  • Ohne Einigung: Bestehende Regelungen bleiben vorerst in Kraft.

Auslegung von Tarifverträgen

Da Tarifverträge oft vage formuliert sind, um einen Konsens zu erzielen, wird eine paritätische Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gebildet, um den Vertrag auszulegen" }.

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