Arbeitsrecht und Vertragsarten: Ein Leitfaden

Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

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Grundlagen des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis umfasst Mitarbeiter, Freiwillige sowie Beschäftigte, deren Einkommen abhängig von der Tätigkeit gezahlt wird.

Rechtliche Grundlagen

  • Verordnung (EG)
  • LO (Ley Orgánica)
  • Ordinary RDLegis, RDLaw, RD, OM

Klassifizierung und Bedingungen

Die Einordnung (a, b, c, d) – ob eingeschlossen oder ausgeschlossen – hängt davon ab, ob es sich um private Arbeiten für den Staat handelt.

  • a, c: Besondere Charaktere
  • b: Ohne Beziehungen

Pflichten des Arbeitnehmers

Das Verhalten des Arbeitnehmers muss korrekt sein. Er ist verpflichtet, die Aufgaben gemäß Arbeitsvertrag zu erfüllen sowie alle Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen im Unternehmen zu beachten. Der Arbeitnehmer unterliegt dem Weisungsrecht und der Organisationsgewalt des Arbeitgebers.

Rechtsweg und Instanzen

Zuständige Instanzen bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten:

  • Sozialgericht
  • Sozialkammer des Obersten Gerichtshofs der Autonomen Gemeinschaft
  • Audiencia Nacional
  • Oberster Gerichtshof (Tribunal Supremo)

Vor einer Klage ist in der Regel ein Vermittlungsverfahren (SMAC) erforderlich.

Vertragsabschluss und Bedingungen

Zustimmung: Die Willensübereinstimmung der Parteien muss frei von Mängeln sein.

Objekt: Die Aufgaben müssen den Vorgaben des Tarifvertrags entsprechen.

Vergütung: Die Arbeit erfolgt gegen eine vereinbarte Vergütung (z. B. 1190 €).

Besondere Vertragsformen

  • Minderjährige: Mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Die Probezeit beträgt bis zu 2 Monate; der Arbeitnehmer hat die gleichen Rechte wie jeder andere und kann jederzeit ohne Entschädigung kündigen.
  • Altersvorsorge: Das Unternehmen kann einen Vertrag zur Überbrückung bis zum Rentenalter (max. 64 Jahre) anbieten. Die Arbeitszeit kann um bis zu 85 % reduziert werden. Eine Ersatzkraft muss innerhalb von 15 Tagen eingestellt werden.
  • Befristete Verträge: Bei Beendigung besteht Anspruch auf eine Entschädigung von 8 Tagen pro gearbeitetem Jahr.

Übersicht der Vertragsarten

  • Teilzeitvertrag
  • Werk- oder Dienstleistungsvertrag (befristet)
  • Unbefristeter Vertrag
  • Fördervertrag
  • Ausbildungsvertrag
  • Praktikumsvertrag
  • Vertretungsvertrag
  • Vertrag für Produktionsumstände

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