Arbeitsschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz

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Arbeit und Gesundheit

Arbeit und Gesundheit sind zwei eng verwandte Begriffe. Die Arbeit ermöglicht es, die notwendigen finanziellen Mittel zur Deckung unserer Grundbedürfnisse zu erwirtschaften, ist eine Quelle sozialer Beziehungen und trägt zur Zufriedenheit und Erfüllung bei, da wir durch sie unsere Fähigkeiten und Qualitäten entwickeln. Andererseits birgt die Arbeit eine Reihe von Risiken, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können. Bevor wir in die Risikoanalyse einsteigen, müssen wir analysieren, was Gesundheit bedeutet.

Definition von Gesundheit nach der WHO

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit als einen Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen. Diese Definition beinhaltet ein multidisziplinäres Konzept von Gesundheit, das drei Aspekte umfasst:

  • Körperliche Gesundheit: In Bezug auf die körperliche Unversehrtheit.
  • Psychische Gesundheit: Bezeichnend für das emotionale Gleichgewicht.
  • Soziale Gesundheit: Bezogen auf die Beziehungen mit anderen Lebewesen.

Wenn wir Gesundheit aus einem multidisziplinären Konzept betrachten und die Perspektive der Arbeitsbedingungen analysieren, müssen wir die Risikofaktoren ganzheitlich bewerten. Arbeitsbedingungen haben einen signifikanten Einfluss auf die Gesundheit der Arbeitnehmer. Daher wird jede Eigenschaft eines Arbeitsplatzes, die Sicherheitsrisiken erzeugen kann, als Bedingung für die Arbeit angesehen.

Merkmale der Arbeitsbedingungen

  1. Allgemeine Merkmale: Räumlichkeiten und Einrichtungen wie Höhe, minimaler Platzbedarf pro Arbeitnehmer, Notausgänge, Hauswirtschaft, Hygiene, Sicherheitszeichen und Umgebungsbedingungen.
  2. Ausrüstung und Werkzeuge: Bewegliche Teile, Köpfe, Treibstoffe und Produkte am Arbeitsplatz.
  3. Wirkstoffe:
    • Physikalisch: Akustik, Beleuchtung, Temperatur, Vibration, Strahlung.
    • Chemisch: Staub in der Luft, Gase usw.
    • Biologisch: Viren, Bakterien, Pilze usw.
  4. Verfahren: Methoden für die Verwendung und Handhabung der Arbeitsmittel.
  5. Organisation und Verwaltung: Die Arbeitsbelastung enthält körperliche und geistige Anforderungen wie sich wiederholende Bewegungen, ungünstige Körperhaltungen, manuelle Handhabung, Grad der Pflegebedürftigkeit, Verantwortung, hohes Arbeitstempo, Qualität der Informationen, Ansprechzeit, Fahrpläne und Zuweisung von Aufgaben.
  6. Sonstige Merkmale: Jedes andere Merkmal der Arbeit, das Risiken erzeugt.

Der beste Weg, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken. So können angemessene Präventions- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Das berufliche Risiko ist definiert als die Möglichkeit, dass ein Arbeitnehmer bei einer bestimmten Arbeit einen Schaden erleidet.

Mögliche Schäden an der Gesundheit der Arbeitnehmer

Das Gesetz über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten betrachtet arbeitsbedingte Verletzungen oder Erkrankungen, die wegen oder während der Arbeit erlitten werden. Diese Definition schließt Arbeitsunfälle (AT), Berufskrankheiten (BK) und andere Krankheiten ein. Um diese Konzepte zu verstehen, prüfen wir zwei Sichtweisen: die technische (Arbeitsschutz) und die rechtliche.

Die Berufskrankheit

Aus technischer Sicht ist eine Berufskrankheit die allmähliche Verschlechterung der Gesundheit der Arbeitnehmer durch wiederholte Exposition gegenüber ungesunden Situationen in der Arbeitswelt. Aus rechtlicher Sicht definiert das Sozialversicherungsgesetz eine Berufskrankheit als eine Erkrankung, die durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Einwirkung bestimmter Stoffe oder Elemente entsteht, die in einer offiziellen Tabelle aufgeführt sind.

Klassifizierung der Berufskrankheiten

Gemäß dem Königlichen Dekret 1299/2006 werden Krankheiten in sechs Gruppen unterteilt:

  • Berufskrankheiten durch chemische Einwirkungen.
  • Berufskrankheiten durch physikalische Einwirkungen.
  • Berufskrankheiten durch biologische Einwirkungen.
  • Berufskrankheiten durch Inhalation von Substanzen.
  • Berufsbedingte Hauterkrankungen.
  • Berufskrankheiten verursacht durch Karzinogene.

Der Arbeitsunfall

Aus technischer Sicht gilt als Arbeitsunfall jedes abnormale, ungewollte und unerwünschte Ereignis, das die Kontinuität der Arbeit plötzlich unterbricht und Schäden an Personen oder Sachen verursacht. Aus rechtlicher Sicht definiert das Sozialversicherungsgesetz den Unfall als Verletzungen, die der Mitarbeiter während oder infolge der Arbeit erleidet.

Elemente des Arbeitsunfalls

  1. Er gilt primär für Beschäftigte, wobei mittlerweile auch Selbstständige unter bestimmten Bedingungen Sozialleistungen genießen können.
  2. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeit und Verletzung bestehen.
  3. Es muss tatsächlich eine Körperverletzung vorliegen.

Der Begriff wird auch auf den Wegeunfall (In Itinere) ausgeweitet, der auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert. Bedingungen hierfür sind: Der Unfall geschieht auf dem normalen Heimweg, es gibt keine Unterbrechung zwischen Arbeit und Ereignis, und es wird die übliche Route genutzt.

Andere arbeitsbedingte Erkrankungen

Mobbing oder Belästigung am Arbeitsplatz: Eine Lage, in der eine Person oder Personengruppe systematisch und über einen langen Zeitraum extreme psychische Gewalt gegen eine andere Person am Arbeitsplatz ausübt.

Burnout-Syndrom: Eine Art von Stress, die speziell in helfenden Berufen oder bei konstantem Kontakt mit Klienten auftritt. Die wichtigsten Symptome sind emotionale Erschöpfung, Entpersönlichung und reduzierte persönliche Arbeitsleistung. Besonders betroffen sind oft Lehrer und Ärzte.

Öffentliche Stellen und Institutionen

Es gibt eine Reihe von Agenturen, welche die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf nationaler und internationaler Ebene überwachen.

Internationale Ebene

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Unterorganisation der UN. Ihr Zweck ist die Verbesserung von Sicherheit, Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Lebensqualität weltweit. Die ILO ist dreigliedrig aufgebaut und bringt Vertreter von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Sitz in Bilbao, gegründet 1996) koordiniert ein Netzwerk nationaler Anlaufstellen. Ihre Aufgaben sind die Verbreitung bewährter Praktiken, die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und die Aufklärung über Rechtsvorschriften.

Nationale Ebene

Das Nationale Institut für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (INSHT) ist das wissenschaftlich-technische Organ der Zentralregierung. Seine Prioritäten sind:

  • Technische Hilfe und Entwicklung von Leitfäden für Unternehmen.
  • Beratung bei der Gesetzgebung.
  • Ausbildung, Information und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Studien und Forschung zur Arbeit.

Das Aufsichtsamt für Arbeit und Soziale Sicherheit (Arbeitsinspektion) überwacht die Einhaltung der Normen. Es führt Besuche in Unternehmen durch, kann bei unmittelbarer Gefahr die Einstellung der Arbeiten anordnen, berät Unternehmen und schlägt Sanktionen bei Verstößen vor.

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