Arbeitsschutz und Notfallprävention im Unternehmen

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1. Organisation der Prävention durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann die Art der Prävention in seinem Unternehmen wie folgt festlegen:

  • Selbstübernahme der Präventionsaufgaben: Der Arbeitgeber kann die Aufgaben der Prävention selbst übernehmen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    • a) Das Unternehmen hat eine Belegschaft von weniger als sechs Beschäftigten.
    • b) Das Geschäft übt keine gefährlichen Tätigkeiten aus, die in einem Anhang zur Verordnung der Präventionsdienste 39/1997 aufgeführt sind.
    • c) Der Arbeitgeber ist in der Regel persönlich im Unternehmen anwesend.
    • d) Der Arbeitgeber muss eine entsprechende Ausbildung im Bereich der Prävention nachweisen (Grundausbildung von 30 bis 50 Stunden).
    • e) Der Arbeitgeber darf niemals die Rolle der Gesundheitsüberwachung übernehmen; hierfür muss eine externe Agentur beauftragt werden.
  • Benennung von Mitarbeitern: Der Arbeitgeber kann:
    • a) Einen oder mehrere bestimmte Mitarbeiter mit Grundausbildung benennen.
    • b) Die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
    • c) Sicherstellen, dass diese Mitarbeiter genügend Zeit für diese Funktionen haben, um die Präventionsphasen während des Arbeitstages auszugleichen.
  • Eigener Präventionsdienst: Der Arbeitgeber richtet einen Vorsorgedienst ein, wenn das Unternehmen über eine eigene Struktur verfügt:
    • a) Die Mitarbeiter sind ausschließlich der präventiven Arbeit gewidmet.
    • b) Es sind die erforderlichen Maßnahmen für diesen Zweck sowie zwei präventive Fachrichtungen vorhanden.
    • c) In folgenden drei Fällen ist dies verpflichtend:
      • - Wenn das Unternehmen über 500 Mitarbeiter beschäftigt.
      • - Wenn das Unternehmen zwischen 250 und 500 Mitarbeiter beschäftigt und gefährliche Tätigkeiten ausübt.
      • - Wenn die Arbeitsbehörde dies aufgrund einer hohen Unfallrate im Unternehmen entscheidet.

2. Notfallpläne (Emergency Management)

Ein Notfallplan ist ein bindendes Dokument, in dem der Arbeitgeber Folgendes angeben muss:

  • 1. Identifizierung des Notfalls: Es muss angegeben werden, welche Art von Notfall eintreten kann. Ein Notfall ist eine Situation, die unerwartet im Unternehmen auftritt.
  • 2. Einstufung des Ausmaßes der Krise (drei Ebenen):
    • a) Notfallereignis (Geringfügig): Die Materialisierung eines Notfalls in einem betroffenen Bereich, der mit den personellen und materiellen Ressourcen vor Ort kontrolliert werden kann.
    • b) Teilnotfall: Eine Situation, in der die Kontrolle des betroffenen Gebiets den Einsatz aller personellen und materiellen Ressourcen des Arbeitsplatzes erfordert; eine Teilevakuierung kann notwendig sein.
    • c) Allgemeiner Notfall: Dies geschieht, wenn die Situation die Kontrollkapazitäten der personellen und materiellen Ressourcen des Unternehmens überschreitet und externe Hilfe gesucht werden muss.
  • 3. Betriebliche Abläufe (Operating Procedures): In diesem Abschnitt wird detailliert beschrieben, wie der Arbeitgeber in jedem möglichen Notfall handeln muss, um die Kontrolle zu behalten und den geringstmöglichen Schaden für die Arbeitnehmer zu verursachen.
  • 4. Identifikation von Personen: Festlegung, wer die Notfallverfahren durchführt oder welche Funktionen dabei übernommen werden.
  • 5. Verantwortliche Personen: Benennung der Personen, die für die Durchführung der Evakuierung verantwortlich sind.

3. Der Evakuierungsplan

Ein Dokument, das die Handlungen widerspiegelt, um die Insassen eines Gebiets oder Gebäudes an einen sicheren Ort zu bewegen. Die Kriterien sind: Geschwindigkeit, Ordnung, Kontrolle und Effizienz.

Die Phasen sind: Identifizierung des Notfalls, Warnung oder Alarmierung sowie die Räumung (Evakuierung).

4. Verhalten in Notsituationen und Erste Hilfe

In einer Notsituation kann es notwendig sein, schnell zu reagieren, um das Leben eines Kameraden zu retten oder ernste Schäden zu verhindern:

  • Man muss ruhig, aber schnell handeln.
  • Man sollte die Verletzten beruhigen, sie untersuchen und in der Reihenfolge ihrer Schwere behandeln.
  • Verletzte dürfen nicht bewegt werden, es sei denn, es ist strikt erforderlich. Es sollten keine Medikamente verabreicht werden.
  • Es ist darauf zu achten, den Verletzten warm zu halten.
  • Nur das Wesentliche tun, um die Situation des Opfers nicht zu verschlimmern, bis ärztliche Hilfe eintrifft.

5. Rollen und Ausbildung in der Unfallprävention

Personen, die für die Durchführung präventiver Arbeit im Unternehmen verantwortlich sind, müssen über entsprechendes Fachwissen verfügen. Es gibt drei Stufen der Ausbildung:

  1. Grundstufe (Basic Level): Mindestens 30 Stunden Ausbildung; 50 Stunden sind notwendig, wenn im Unternehmen gefährliche Tätigkeiten gemäß Anhang 1 der Verordnung für Präventionsdienste ausgeübt werden.
  2. Mittelstufe (Technische Umgebung): Ausbildung von mindestens 300 Stunden.
  3. Oberstufe (Top Level): Mindestens 600 Stunden Ausbildung und ein Hochschulabschluss.

Zentrale Funktionen der Grundstufe:

  • 1. Förderung der Zusammenarbeit der Mitarbeiter im Unternehmen.
  • 2. Förderung der ordnungsgemäßen Verwendung von Schutzausrüstung durch das Personal.
  • 3. Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
  • 4. Unterstützung bei schwierigen oder grundlegenden Risikoabschätzungen.
  • 5. Verwaltung von Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe-Einsätzen.

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