Der Arbeitsvertrag: Grundlagen, Inhalte und Vertragsarten

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Grundlagen und Elemente des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag setzt sich aus verschiedenen wesentlichen Elementen zusammen:

  • Zustimmung: Die Manifestation des Willens der Parteien, eine Vereinbarung oder einen Vertrag abzuschließen.
  • Gegenstand (Re): Die Arbeit, die unter bestimmten Voraussetzungen als Gegenleistung für einen Lohn verrichtet wird.
  • Ursache (Causa): Der rechtliche Grund, warum der Vertrag geschlossen wird.

Die Vertragsparteien

Der Arbeitnehmer

Für den Arbeitnehmer gelten folgende Voraussetzungen:

  • Alter: Ab 18 Jahren besteht volle Vertragsfreiheit. Jugendliche mit 16 oder 17 Jahren können Verträge mit Zustimmung der Eltern abschließen. Personen unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten (außer in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen).
  • Qualifikation (Titel): Setzt den Besitz der ordnungsgemäßen Zertifizierung für die Ausübung bestimmter Berufe voraus.
  • Einschränkungen (Störung): Eine gerichtliche Entscheidung kann die Unfähigkeit zur Anstellung oder die Ausübung bestimmter Arbeiten diktieren.
  • Nationalität: Regelungen für Nicht-EU-Ausländer sowie Angehörige der europäischen Gemeinschaft.

Der Arbeitgeber

  • Alter: Vertragsfreiheit besteht ab 18 Jahren; ab 16 Jahren ist dies möglich, sofern die Person emanzipiert ist.
  • Einschränkungen (Failure): Menschen mit Behinderungen werden durch ihre gesetzlichen Vertreter unterstützt, sofern dies gerichtlich so bestimmt wurde.

Weitere Elemente und Form des Vertrages

Form:

  • Schriftlich: Ein Vertrag muss schriftlich fixiert werden, wenn dies durch gesetzliche Bestimmungen gefordert ist.
  • Mündlich: In der Praxis können mündliche Verträge nur für zwei Arten abgeschlossen werden: den befristeten Arbeitsvertrag und den unbefristeten Vertrag.

Der Inhalt des Vertrages

Ein Arbeitsvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Die Identität der Vertragsparteien.
  • Den Beginn der Beschäftigung.
  • Die Anschrift der Firma.
  • Die Berufsbezeichnung, die Einstufung in eine Gruppe oder eine Charakterisierung der Tätigkeit.
  • Die Höhe des anfänglichen Grundgehalts.
  • Die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit.
  • Die Dauer des Urlaubs.
  • Den geltenden Tarifvertrag (Konvention).

Nichtigkeit des Vertrages

  • Teilweise Nichtigkeit: Wenn ein Teil des Vertrages ungültig ist, bleibt der restliche Teil weiterhin gültig.
  • Gesamtnichtigkeit: Die Folgen der Nichtigkeit treten ab dem Zeitpunkt der Nichtigkeitserklärung ein.

Regelungen zur Probezeit

  • Form: Die Probezeit muss schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
  • Maximum: Die maximale Dauer richtet sich nach den Festlegungen im Tarifvertrag.

Besondere Vertragsformen

Befristete Verträge zur Ausbildung

Konzept: Diese dienen dem Erwerb theoretischer und praktischer Ausbildung, die für die ordnungsgemäße Ausübung eines Berufs notwendig ist.

  • Anforderungen an Arbeitnehmer: Das Alter liegt oft zwischen 16 und 21 Jahren; sie dürfen noch nicht über die entsprechende Ausbildung verfügen und die maximale Laufzeit für Lehrlingsausbildungen noch nicht ausgeschöpft haben.
  • Anzahl der Beschäftigten: Die maximale Anzahl pro Unternehmen hängt von den Bestimmungen der jeweiligen Vereinbarung ab.
  • Dauer: In der Regel ab 6 Monaten.
  • Arbeitszeit: Es wird eine Vollzeitbeschäftigung etabliert.
  • Vergütung (Ausgleich): Wird im Kollektivvertrag festgelegt.

Der Praktikumsvertrag

  • Konzept: Ziel ist es, eine geeignete berufliche Praxis nach Abschluss der schulischen Ausbildung zu erhalten.
  • Anforderungen: Der Arbeitnehmer muss die entsprechende Qualifikation (Titel) vorweisen.
  • Länge: Nicht weniger als 6 Monate und nicht länger als 2 Jahre.
  • Arbeitszeit: Entweder in Vollzeit oder in Teilzeit möglich.
  • Vergütung: Ist in der jeweiligen Vereinbarung festgelegt.

Zweckbefristete Verträge

  • Konzept: Diese sind auf spezifische Bau- und Dienstleistungsaufträge ausgerichtet.
  • Form: Schriftlich unter Angabe der konkreten Tätigkeit.
  • Dauer: Die Zeit, die für den Abschluss der Arbeiten erforderlich ist.
  • Meldung/Beschwerde: Erforderlich, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat.

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