Der Arbeitsvertrag: Rechtliche Grundlagen und Inhalte
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Definition des Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung, durch die der Arbeitnehmer bereit ist, Arbeitsleistungen im Namen und unter der Leitung des Arbeitgebers gegen ein Entgelt zu erbringen. Die Tätigkeit muss persönlich geleistet werden und erfolgt auf Rechnung des Arbeitgebers für abhängige Personen auf freiwilliger Basis.
Der Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer ist die Person, die freiwillig Dienstleistungen gegen Entgelt im Namen des Arbeitgebers anbietet. Dabei gelten folgende Bedingungen:
- Alter: 16- und 17-Jährige benötigen die Zustimmung der Eltern oder müssen emanzipiert sein. Sie dürfen keine Überstunden, Nachtarbeit oder gesundheitsgefährdende, gefährliche oder schädliche Tätigkeiten ausüben.
- Gesundheit: Personen können aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung für bestimmte Arbeiten als ungeeignet erklärt werden.
- Qualifikation: Bestimmte Tätigkeiten erfordern akademische oder berufliche Qualifikationen, die den Zugang beschränken.
- Nationalität: Alle EU-Bürger haben das Recht auf Freizügigkeit. Ausländer von außerhalb der EU benötigen eine Arbeitserlaubnis.
Der Arbeitgeber (Unternehmer)
Der Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person bzw. Einrichtung, welche die Dienstleistungen entgegennimmt.
- Natürliche Personen: Personen über 18 Jahre oder emanzipierte 16-Jährige.
- Juristische Personen: Gesetzlich anerkannte Einheiten, die eigene Rechte und Pflichten übernehmen.
- Zeitarbeitsunternehmen: Ihr Geschäftszweck ist es, anderen Unternehmen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
Elemente des Arbeitsvertrags
- Zustimmung: Freiwilliges, gegenseitiges Einvernehmen zwischen den Parteien.
- Gegenstand: Die Tätigkeit des Arbeitnehmers als Grundlage der Vereinbarung.
- Vergütung: Das Gehalt als Gegenleistung für die Übertragung der Arbeitsergebnisse (Frucht der Arbeit).
Die Probezeit
Die Probezeit ist ein Zeitraum, der frei zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wird. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beendet werden.
- Schriftform: In bestimmten Beschäftigungsbereichen ist die schriftliche Fixierung des Vertrags Pflicht.
- Dauer: Die maximale Dauer darf 6 Monate nicht überschreiten.
- Beendigung: Jede Partei kann das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit auflösen.
- Nicht erneuerbar: Die Probezeit kann nicht erneut vereinbart werden, wenn der Mitarbeiter die gleichen Funktionen im selben Unternehmen erfüllt.
Inhalt des Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag umfasst in der Regel folgende Angaben:
- Vertragstyp und Identität der Vertragsparteien
- Berufsgruppe, Ausbildung oder Jobbeschreibung
- Arbeitszeit und tägliche Arbeitsdauer
- Datum des Beginns sowie voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Probezeit (falls zutreffend)
- Höhe und Periodizität des Jahreslohns
- Urlaubsanspruch und Kündigungsfrist
- Anwendbarer Tarifvertrag, Datum und Unterschrift
Gültigkeit des Vertrages
Ein Vertrag basiert auf der Ursache und dem Gegenstand der Vereinbarung. Wenn diese fehlen oder nicht erfüllt sind, kann der Vertrag nichtig sein.
- Teilnichtigkeit (Salvatorische Klausel): Nichtige Teile werden ersetzt, während der Rest des Vertrages seine Gültigkeit behält.
- Gesamtnichtigkeit: Wenn der Mangel nicht behoben werden kann, verliert der gesamte Vertrag seine Gültigkeit.