Arbeitsvertrag & Vertragsarten: Regelungen im Überblick
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Grundlagen des Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag: Die Vereinbarung, durch die sich eine Person verpflichtet, Dienstleistungen gegen ein Entgelt zu erbringen.
Vertragsparteien: Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Arbeitnehmer: Die natürliche Person, die freiwillig und im Rahmen eines Arbeitsvertrags Dienstleistungen für andere auf professioneller Basis erbringt und dafür einen Lohn erhält.
- Arbeitgeber (Unternehmer): Die natürliche oder juristische Person (oder Gütergemeinschaft), welche die Dienstleistungen des Arbeitnehmers in Anspruch nimmt und diese vergütet.
Form des Arbeitsvertrags und Probezeit
Form der Beschäftigung: Es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Heutzutage werden Verträge jedoch meist schriftlich abgeschlossen. Dies gilt insbesondere für regelmäßige und dauerhafte Verträge sowie für Verträge, die aus Produktionsgründen in Vollzeit geschlossen werden.
Die Probezeit: Die Probezeit ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum, in dem die Arbeitstätigkeit gegen Entgelt erprobt wird. Sie beträgt:
- 6 Monate für technische Hochschulabsolventen.
- 2 Monate für alle übrigen Arbeitnehmer (ausgenommen Unternehmen mit weniger als 25 Beschäftigten, bei denen die Probezeit maximal 3 Monate betragen darf).
Regelungen für unbefristete Arbeitsverträge
Einstellungsregelungen – Allgemeiner oder regulärer unbefristeter Vertrag:
- Dauer: Arbeitnehmer treten in das Unternehmen mit einer langfristigen Perspektive ein.
- Form: Der Vertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden.
- Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Anforderungen an Arbeitnehmer oder Unternehmen zu erfüllen.
- Anreize: Es besteht kein Anspruch auf staatliche Anreize für den Arbeitgeber.
- Arbeitszeit (Tag): Der Vertrag kann in Vollzeit oder Teilzeit ausgestaltet sein.
- Regelungen: Der Vertrag wird durch die Bestimmungen des Arbeitnehmerstatuts geregelt.
Förderung von unbefristeten Verträgen
Folgende Personengruppen werden bei der Einstellung in unbefristete Arbeitsverhältnisse gefördert:
- Arbeitslose Jugendliche zwischen 16 und 30 Jahren.
- Langzeitarbeitslose, die seit mindestens 6 Monaten als arbeitssuchend registriert sind.
- Arbeitslose über 45 Jahre.
- Arbeitslose Menschen mit Behinderungen.
- Frauen, die in Berufen mit einer geringen Frauenquote für einen unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt werden.
Spezielle Vertragsformen im Überblick
Unbefristeter saisonaler Arbeitsvertrag (fest-diskontinuierlich): Ein fest-diskontinuierlicher Vertrag ist ein Arbeitsvertrag für Tätigkeiten, die zwar dauerhaft, aber unregelmäßig (diskontinuierlich) anfallen und sich nicht zu festen Terminen innerhalb des normalen Geschäftsbereichs wiederholen.
Praktikumsvertrag (Vertrag zur Berufspraxis): Dieser Vertrag dient der Erleichterung des Einstiegs in die berufliche Praxis entsprechend dem Ausbildungsniveau des Arbeitnehmers. Er richtet sich an Arbeitnehmer mit einem Hochschulabschluss, einem Diplom oder einer mittleren bzw. höheren Berufsausbildung. Der Arbeitnehmer muss eine entsprechende Qualifikation (Hochschulabschluss, Diplom oder höhere Berufsbildung) nachweisen.