Arbeitsverträge und Ausbildungsmodelle im Überblick

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Vertragsarten

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen:

  • Unbefristeter Vertrag
  • Vertrag zur Förderung unbefristeter Arbeitsverhältnisse
  • Werk- oder Dienstvertrag
  • Vertrag aufgrund von Produktionsumständen
  • Vertretungsvertrag
  • Ausbildungsvertrag
  • Teilzeitvertrag
  • Altersteilzeit- bzw. Reliefvertrag

Unbefristete Verträge

Dies sind Verträge ohne festgelegtes Enddatum.

Vertrag zur Förderung unbefristeter Arbeitsverhältnisse

Ein Vertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen und schriftlich formalisiert wird.

Befristete Verträge

Verträge mit einem festen Enddatum.

A. Werk- oder Dienstvertrag

Zweck ist die Durchführung einer spezifischen Arbeit oder Dienstleistung mit eigener Autonomie. Die Dauer richtet sich nach der notwendigen Ausführungszeit.

B. Vertrag aufgrund von Produktionsumständen

Ziel ist die Deckung von Bedarfsspitzen. Die maximale Dauer beträgt sechs Monate, kann jedoch durch Tarifverträge auf bis zu achtzehn Monate angepasst werden.

C. Vertretungsvertrag

Zweck ist die Vertretung von Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnis ruht. Die Dauer entspricht der Zeit der Vertretung; bei der Neubesetzung einer Stelle darf die Dauer drei Monate nicht überschreiten.

Ausbildungsverträge

In der Praxis: Der Zweck

Ermöglichung von Berufserfahrung für Absolventen (Diplom, technischer Abschluss, FP) in einem angemessenen Verhältnis zum Studium.

  • Dauer: Zwischen 6 Monaten und 2 Jahren.
  • Vergütung: Gehalt nach Vereinbarung, jedoch mindestens 60 % im ersten Jahr und 75 % im zweiten Jahr im Vergleich zu Arbeitnehmern in der gleichen Kategorie.

Für die Ausbildung

Zweck: Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse.

  • Alter: Zwischen 16 und 21 Jahren (andere Gruppen ohne Altersbeschränkung).
  • Dauer: Sechs Monate bis drei Jahre.

Teilzeit- und Reliefverträge

Das Hauptmerkmal ist die Erbringung der Arbeitsleistung über weniger Stunden pro Tag, Woche, Monat oder Jahr.

A. Teilzeitvertrag

Ein Vertrag mit einer Teilzeitbeschäftigung für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum.

B. Reliefvertrag (Altersteilzeit)

Zweck ist die Einstellung einer Person zur Besetzung der Vakanz eines Mitarbeiters, der innerhalb von maximal fünf Jahren das Rentenalter erreicht. Arbeitszeit und Gehalt liegen zwischen 25 % und 85 % der Vollzeitstelle.

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