Arbeitsverträge in Spanien: Arten, Anforderungen und Pflichten
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Arten von Arbeitsverträgen
1. Praktikumsvertrag (Contrato en prácticas)
- Objekt/Zweck: Berufliche Praxis in angemessenem Verhältnis zum Studienabschluss.
- Voraussetzungen: Abgeschlossenes Studium, Diplom oder technischer Abschluss.
- Dauer: Mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre.
- Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit.
- Vergütung: Gemäß dem jeweiligen Tarifvertrag.
2. Vertretungsvertrag (Contrato de interinidad)
- Objekt/Zweck: Ersetzung eines Arbeitnehmers mit Anspruch auf Rückkehr oder Besetzung einer Stelle während eines Auswahlverfahrens.
- Form: Schriftlich, mit Angabe des zu ersetzenden Arbeitnehmers und der auszuführenden Aufgaben.
- Dauer: Bis die ersetzte Person zurückkehrt.
- Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit.
3. Werk- oder Dienstleistungsvertrag (Obra o servicio)
- Objekt/Zweck: Erbringung einer spezifischen Aufgabe oder Dienstleistung, die unabhängig von der normalen Tätigkeit des Unternehmens ist.
- Form: Schriftlich, mit genauen Angaben zur Arbeit oder Dienstleistung.
- Dauer: Zeitlich begrenzt, jedoch mit ungewissem Enddatum.
4. Produktionsbedingte Verträge (Circunstancias de la producción)
- Objekt/Zweck: Bewältigung von Auftragsspitzen oder erhöhtem Arbeitsaufkommen.
- Form: Bei einer Dauer von mehr als 4 Wochen ist die Schriftform erforderlich.
- Dauer: Maximal 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten (bzw. 12 Monate innerhalb von 18 Monaten).
- Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit.
5. Teilzeitvertrag (Contrato a tiempo parcial)
- Konzept: Arbeitszeit, die unter der eines vergleichbaren Vollzeit-Arbeitnehmers liegt.
- Form: Schriftlich, inklusive der Verteilung der Stunden.
- Überstunden: Grundsätzlich nicht zulässig, außer bei gesetzlich geregelten Mehrstunden (max. 15% der regulären Stunden, bis zu 60% bei speziellen Vereinbarungen).
- Kündigung: Bei Verträgen über einem Jahr ist eine Frist von 15 Tagen einzuhalten.
6. Diskontinuierlicher unbefristeter Vertrag (Fijo-discontinuo)
Eine spezielle Form des unbefristeten Teilzeitvertrags, der schriftlich zu schließen ist.
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss 4 Kopien des Vertrags erstellen:
- Für den Arbeitnehmer.
- Für den Arbeitgeber.
- Für das öffentliche Arbeitsamt (Anmeldung innerhalb von 10 Tagen).
- Für die gesetzlichen Arbeitnehmervertreter (Personalvertreter bei bis zu 49 Mitarbeitern, Betriebsausschuss ab 50 Mitarbeitern).
Hinweis: Wird ein befristeter Vertrag nicht schriftlich formalisiert, gilt er als unbefristeter Vollzeitvertrag, sofern der Arbeitgeber nicht das Gegenteil beweisen kann.