Arbeitsverträge im Überblick: Arten und Regelungen
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Unbefristete Arbeitsverträge
Diese Verträge haben kein festgelegtes Enddatum und können mündlich oder schriftlich geschlossen werden.
Förderung unbefristeter Arbeitsverträge
Diese Verträge richten sich an Arbeitnehmergruppen, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben. Beispiele:
- Arbeitslose über 45 Jahre
- Jugendliche bis 30 Jahre (erste Tätigkeit)
- Langzeitarbeitslose (länger als 6 Monate)
- Arbeitslose Frauen
- Menschen mit Behinderung
Unternehmen, die diese Verträge anbieten, erhalten häufig staatliche Boni. Es gibt zudem unbefristete Verträge für diskontinuierliche Tätigkeiten.
Befristete Arbeitsverträge
Diese Verträge haben einen festgelegten Zweck und ein definiertes Ende.
Klassen von befristeten Arbeitsverträgen
- Werk- oder Dienstleistungsvertrag: Für Aufgaben, die nicht zum normalen Geschäftsbetrieb gehören. Laufzeit: Unbefristet bis zur Erfüllung des Zwecks.
- Produktionsvertrag: Bei kurzfristiger Steigerung der Produktion. Dauer: Maximal 6 Monate innerhalb eines Jahres.
- Vertretungsvertrag: Zur Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers. Dauer: Entspricht der Abwesenheit des anderen Arbeitnehmers.
Ausbildungsverträge
Diese Verträge dienen der beruflichen Qualifizierung im Rahmen der Zeitarbeit.
Arten von Ausbildungsverträgen
- Praktikumsvertrag: Für Menschen mit einem Abschluss innerhalb der ersten 4 Jahre nach der Qualifikation. Die Probezeit beträgt einen Monat (bei höherer Qualifikation zwei Monate). Gehalt: 1. Jahr mind. 60 %, 2. Jahr mind. 75 % des üblichen Gehalts. Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre.
- Ausbildungsvertrag zur Qualifizierung: Für junge Menschen zwischen 16 und 21 Jahren ohne Abschluss. 15 % der Arbeitszeit sind dem theoretischen Lernen gewidmet. Gehalt: Gemäß Tarifvertrag, jedoch mindestens Mindestlohn. Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre.
Weitere Vertragsarten
Ersatzverträge (Altersteilzeit)
Wenn ein Arbeitnehmer mit 61 Jahren in Teilrente geht, wird ein Ersatzarbeiter eingestellt, um die Stelle zu besetzen.
Teilzeitarbeitsvertrag
Dient der Erbringung von Dienstleistungen an einem Teil des Tages. Überstunden sind in der Regel nicht vorgesehen.
ETT-Abkommen (Zeitarbeit)
Zeitarbeitsfirmen (ETT) stellen Arbeitnehmer anderen Unternehmen (Kunden) zur Verfügung. Die ETT fungiert als Arbeitgeber, zahlt das Gehalt und ist für Sanktionen oder Entlassungen zuständig.
Outsourcing-Unternehmen
Unternehmen mieten andere Firmen für die Durchführung spezifischer Arbeiten an.
Kettenverträge
Um Missbrauch zu verhindern, gilt: Wenn innerhalb von 30 Monaten insgesamt 24 Monate lang befristete Verträge bestanden haben, wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um.