Arbeitszeitregelungen und gesetzliche Bestimmungen
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1. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit definiert die täglich, wöchentlich oder jährlich geleisteten Stunden eines Angestellten. Die maximale Laufzeit beträgt 40 Stunden pro Woche und nicht mehr als 9 Stunden pro Tag, es sei denn, es wurde eine Vereinbarung über eine ungleichmäßige Verteilung über das Jahr getroffen. Es müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen liegen.
Nicht als tatsächliche Arbeitszeit gelten Zeiten für den Arbeitsweg, das Umziehen etc. Minderjährige dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten, einschließlich der Zeit für die Ausbildung. Das Recht auf Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Arbeit sieht vor, dass die Arbeitszeitverteilung angepasst werden kann, sofern eine Vereinbarung zwischen beiden Parteien besteht.
1.1. Erweiterung bzw. Verkürzung der Arbeitszeit
Die Arbeitszeit kann aus folgenden Gründen reduziert werden:
- Erziehungsberechtigte eines Kindes unter 8 Jahren oder einer Person mit Behinderung: Reduzierung der Stunden um mindestens 1/8 und maximal 1/2, verbunden mit einer entsprechenden Lohnanpassung.
- Stillzeit: Reduktion um 1 Stunde (geteilt) oder eine halbe Stunde am Anfang oder Ende des Arbeitstages. Dieser Zeitraum kann in ganzen Tagen angesammelt werden und steht auch dem Vater zu.
1.2. Ruhezeiten und Pausen
- Zwischen den Tagen: 12 Stunden Ruhezeit.
- Wöchentlich: Eineinhalb Tage ununterbrochen. Dies kann über einen Zeitraum von 14 Tagen ausgeglichen werden. Für unter 18-Jährige gelten 2 Tage.
- Während des Tages: Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind 15 Minuten Pause vorgeschrieben. Für unter 18-Jährige sind es 30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit.
1.3. Nachtarbeit
Nachtarbeit findet zwischen 22:00 und 06:00 Uhr statt. Ein Arbeitnehmer gilt als Nachtarbeiter, wenn er mindestens 3 Stunden seiner täglichen Arbeitszeit in diesem Zeitraum leistet. Die tägliche Arbeitszeit darf im Durchschnitt von 15 Tagen 8 Stunden nicht überschreiten. Es besteht Anspruch auf eine tarifliche Zulage oder einen Ausgleich durch Freizeit.
1.4. Schichtarbeit
Der Arbeitnehmer erbringt Dienstleistungen zu unterschiedlichen Zeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Tage oder Wochen). Arbeitnehmer, die sich weitergebildet haben, werden bei der Auswahl der Schichten bevorzugt behandelt.
1.5. Überstunden
Überstunden sind alle Stunden, die die maximale tägliche Arbeitszeit überschreiten. Das Maximum liegt bei 80 Stunden pro Jahr, außer in Notfällen oder bei höherer Gewalt. Überstunden sind freiwillig, sofern nicht anders im Tarifvertrag vereinbart. Minderjährige oder Nachtarbeiter dürfen keine Überstunden leisten, es sei denn, es liegt eine dringende Notwendigkeit und Genehmigung vor.
Bezahlung: Nicht weniger als der normale Stundensatz oder Ausgleich durch Freizeit. Wenn keine Einigung erzielt wird, müssen die Stunden innerhalb von 4 Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden.