Die aristotelische Seelenlehre und das soziale Leben

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Die Kräfte der Seele

  • P. vegetativa: Fortpflanzung, Ernährung und Wachstum. Dies ist die grundlegende Funktion aller Lebewesen und steht bei Pflanzen an erster Stelle.
  • P. sensitiva: Eine komplexere Stufe. Hier lassen sich zwei Grade unterscheiden: Sensibilität primär (bei niederen Tieren: Schmerz, Angst, organische Veränderungen) und eine höhere Sensibilität (bei höheren Tieren: Gemeinsinn, Phantasie, Intelligenz).
  • P. intelectiva: Die höchste Funktion der Seele, spezifisch für das menschliche Wesen. Sie umfasst zwei geistige Aspekte nach Aristoteles: den Verstand (agente), der die Dinge erkennt und die individuelle Seele klärt, damit Wissen möglich wird, und den Verstand (paciente), der individuell Ideen und Wissen bildet, sowie den Willen (Volito).

Soziales und politisches Zusammenleben

Das gemeinschaftliche Leben war eine alte Praxis und ein tiefes Bedürfnis, da Individualismus allein nicht alle menschlichen Wünsche erfüllen kann. Dieses Gefühl lag bereits in der athenischen Luft, bei den Sophisten, Sokrates und Platon. Aristoteles führte die Gedanken seines Meisters fort und betonte die Bedeutung des gesellschaftlichen Lebens und der Politik.

Der Mensch als soziales Wesen

Der Mensch ist von Natur aus ein soziales Wesen. Aufgrund seines Wesens ist er dazu bestimmt, in der Gemeinschaft (der Polis) zu leben.

Die ethische Begründung der Gesellschaft

Nur der Mensch besitzt die Sprache (Logos), während andere Tiere nur über eine Stimme (Phoné) verfügen. Durch die Sprache können wir Dinge benennen, bewerten und zwischen ihnen abwägen. Die Sprache kommuniziert den ethischen Hintergrund der menschlichen Natur.

Ziele der politischen Gemeinschaft

  • Zweck der Gemeinschaft: Die politische Gemeinschaft sollte das Wohl der Bürger fördern.
  • Zweck der Gesetze: Gesetze dienen der Garantie des Gemeinwohls und stützen sich auf bewährte Traditionen.
  • Wahrung der Gerechtigkeit: Gerechtigkeit ist die wichtigste Tugend im sozialen Bereich. Sie unterteilt sich in:

Formen der Gerechtigkeit

  • Verteilungsgerechtigkeit: Regelt die Beziehungen zwischen Staat und Einzelperson (z. B. Verteilung von Lasten und Pflichten). Das Kriterium ist die Proportionalität.
  • Kommutative Gerechtigkeit: Regelt die Beziehungen zwischen Bürgern untereinander. Sie dient dazu, Situationen zu korrigieren oder auszugleichen, bei denen Unrecht geschehen ist. Das Kriterium ist die strikte Gleichheit.

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