Arten von Flaschenwasser: Definitionen und Vorschriften
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Ursprung von Flaschenwasser
Wasser in Flaschen stammt aus Regen- und Schmelzwasser, das durch Filter und verschiedene Gesteinsschichten sickert. Gemäß der Verordnung RD 1074/2002 wird verpacktes Wasser in verschiedene Kategorien unterteilt: natürliches Mineralwasser, Quellwasser, zubereitetes Wasser und Wasser für den öffentlichen Verbrauch.
A) Natürliches Mineralwasser
Hierbei handelt es sich um bakteriologisch einwandfreies Wasser, das aus einer unterirdischen Quelle stammt und an einem oder mehreren Punkten austritt. Es unterscheidet sich durch seine natürliche Zusammensetzung an Mineralien, Spurenelementen und anderen Komponenten sowie durch seine ursprüngliche Reinheit, die durch unterirdische Schichten vor Kontamination geschützt ist.
Kohlensäuregehalt bei Mineralwasser
- Natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser: Enthält Kohlendioxid (CO2) bei der Abfüllung.
- Natürliches Mineralwasser mit Gas aus der gleichen Quelle: Der CO2-Gehalt in der Flasche ist höher als an der Austrittsstelle.
- Natürliches Mineralwasser mit zugesetzter Kohlensäure: Das CO2 stammt nicht aus der gleichen Quelle.
- Vollständig entgastes Mineralwasser: Kohlendioxid wurde durch physikalische Prozesse vollständig entfernt.
- Teilweise entgastes Mineralwasser: Kohlendioxid wurde teilweise durch physikalische Prozesse entfernt.
B) Quellwasser
Trinkwasser aus einer Quelle, das spontan an die Oberfläche tritt oder durch technische Maßnahmen gefasst wird und die Merkmale eines reinen Naturprodukts aufweist.
C) Zubereitetes Wasser
Dieses Wasser wurde physikalischen oder chemischen Behandlungen unterzogen, um bestimmte Merkmale zu erfüllen. Es wird zwischen Wasser aus einer Quelle und Wasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung unterschieden.
D) Wasser für den öffentlichen Verbrauch
Verpacktes Trinkwasser, das bei Ausfällen oder Mängeln der öffentlichen Wasserversorgung zur vorübergehenden Verteilung an Haushalte dient.
E) Zulässige und verbotene Manipulationen
Zulässige Behandlungen
- Bei Mineral- und Quellwasser: Trennung von flüchtigen Elementen wie Schwefel, Eisen oder Mangan durch Filtration oder Dekantieren. Auch die physikalische Entfernung von Kohlensäure ist erlaubt.
- Bei zubereitetem Wasser: Chemische Behandlungen wie Dekantieren, Filtration, Chlorierung oder Ozonisierung sind zulässig, auch wenn sie die ursprüngliche Zusammensetzung verändern.
Verbotene Manipulationen
Es ist untersagt, Quellwasser unter verschiedenen Markennamen zu vermarkten, Wasser in ungeeigneten Behältern zu transportieren oder natürliches Mineralwasser zu desinfizieren.
F) Kontrollen
Die Überwachung erfolgt durch Behörden sowie durch Eigenkontrollen der Abfüller. Diese umfassen die Prüfung auf Kontaminationen im Einzugsgebiet und die Führung eines Protokollbuchs.
G) Etikettierung und Werbung
Die Kennzeichnung muss den Namen des Wassers, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Aufbewahrungshinweise, den Namen des Herstellers sowie den Herkunftsort enthalten.