Aussetzung des Arbeitsvertrags und Vertragsänderungen

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1. Aussetzung des Arbeitsvertrags

1.1 Ursachen für die Arbeitsverhinderung

  • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit: Wenn der Arbeitnehmer erkrankt oder einen Arbeitsunfall (beruflich oder allgemein) erleidet; dies wird allgemein als "Krankschreibung" bezeichnet.
  • Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub: Bei der Geburt eines Kindes erhält der Vater eine Genehmigung von 15 Tagen (13 + 2 Tage) und die Mutter von 16 Wochen. Dies betrifft auch Fälle von Schwangerschaft und Stillzeit.
  • Adoption und Pflege: Hier gelten die gleichen Regelungen wie zuvor genannt.
  • Wahrnehmung öffentlicher Ämter: Wenn der Arbeitnehmer gewählt wurde, um die Bevölkerung (politisches Amt) oder die Arbeitnehmer (Gewerkschaft oder Personalvertretung im Unternehmen) zu vertreten.
  • Freiheitsentzug ohne Verurteilung: Wenn sich eine Person in Untersuchungshaft befindet, anstatt eine Strafe zu verbüßen.
  • Ausübung des Streikrechts

In beiden Fällen kann die Situation nach dem Wechsel vor dem Arbeitsgericht angefochten werden.

Wird die geografische Mobilität für ungerechtfertigt erklärt, besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung von 45 Gehaltstagen pro Jahr mit einem Maximum von 42 Monatszahlungen.

Für die Berechnung der Entschädigung sollte der gesamte tägliche Lohn berücksichtigt werden, d. h. alle jährlichen Bezüge einschließlich Sonderzahlungen, geteilt durch 365 Tage (oder 30 Tage für die monatliche Berechnung).

3.2 Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen

Dies sind Faktoren, welche die Merkmale des Arbeitsverhältnisses bestimmen, wie sie in Artikel 40 des Arbeitnehmerstatuts (ET) als wesentlich definiert sind oder von großer Bedeutung sind.

Arten der wesentlichen Änderungen:

  • Arbeitszeitgestaltung, Schichtarbeit, Systemänderungen der Leistungsmerkmale, funktionelle Mobilität sowie Arbeits- und Vergütungssysteme.

Widerspruch des Arbeitnehmers:

  • Einseitige Kündigung (bei Änderung von Zeitplan, Tag oder Schicht).
  • Anrufung des Sozialgerichts wegen Ungerechtfertigkeit.

Ungerechtfertigt: Die Rückkehr zum vorherigen Zustand; bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Mitarbeiter mit 45 Gehaltstagen pro Jahr, maximal 42 Monatszahlungen, entschädigt.

Gerechtfertigt: Was durch das Unternehmen bestätigt wurde.

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