Bauvorschriften und technische Anforderungen für Gebäude

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Allgemeine Bestimmungen

Betrifft:

  • Regelmäßiger Prozess des Aufbaus, Verpflichtungen, Haftungen und Garantien zur Qualitätssicherung durch die beteiligten Akteure.
  • Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren.
  • Rechtsvorschriften und allgemeine öffentliche Aufträge.

Anwendungsbereich

1. Prozess des Aufbaus: Aktion und Ergebnis für den Bau permanenter Gebäude (öffentlich oder privat) für folgende Nutzungen:

  • a) Verwaltungs-, Gesundheits- und religiöse Einrichtungen.
  • b) Luftfahrt, Hydraulik, Bergbau, See-, Fluss- und Luftverkehr, Forstwirtschaft, Industrie und Marine.
  • c) Alle übrigen Gebäude.

2. Bauvorhaben erfordern:

  • a) Bau neuer Gebäude von baulicher und technischer Einfachheit ohne Wohn- oder öffentlichen Charakter (einzelne Anlage).
  • b) Erweiterung, Änderung, Umbau oder Sanierung, die die architektonische Gestalt verändern.
  • c) Eingriffe an denkmalgeschützten Gebäuden oder Objekten von historischem und künstlerischem Wert.

3. Gebäude in ihren festen Elementen und der Urbanisierung.

Technische und administrative Anforderungen

Grundlegende Anforderungen an Gebäude

Zur Gewährleistung von Sicherheit, Wohlstand und Umweltschutz müssen Gebäude so konzipiert, gebaut und gewartet werden, dass sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • a) Funktionalität:
    • a.1) Lage und Abmessungen der Räume müssen die vorgesehenen Funktionen erfüllen.
    • a.2) Zugänglichkeit, Mobilität und Kommunikation für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
    • a.3) Dienste für Telekommunikation, audiovisuelle Medien und Information.
  • b) Sicherheit:
    • b.1) Standsicherheit.
    • b.2) Brandschutz (Evakuierung und Begrenzung der Brandausbreitung).
    • b.3) Sicherheit bei der Nutzung.
  • c) Bewohnbarkeit:
    • c.1) Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz.
    • c.2) Schutz vor Lärm.
    • c.3) Energieeinsparung und Wärmeschutz.

2. Technische Bauordnung, Richtlinien und grundlegende Qualitätsanforderungen.

Projekt, Lizenzen und Genehmigungen

Projekt: Dokumentensatz zur Definition und Bestimmung der technischen Anforderungen sowie Koordination der Teilprojekte.

Lizenzen und Genehmigungen: Administrative Maßnahmen und Berechtigungen.

Abnahme des Bauwerks

1. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Übergabe an den Bauherrn (Gesamtwerk oder abgeschlossene Phasen).

2. Das unterzeichnete Abnahmeprotokoll muss enthalten:

  • a) Die beteiligten Parteien.
  • b) Datum der endgültigen Bescheinigung des Werkes oder der Phase.
  • c) Endgültiger Wert der tatsächlichen Ausführung.
  • d) Erklärung des Eingangs der Arbeit (mit oder ohne Vorbehalte).
  • e) Garantien der Hersteller.

Beizufügen sind die endgültigen Baubescheinigungen des Bauleiters und des Direktors der Ausführung.

3. Der Bauherr kann die Abnahme begründet ablehnen.

4. Die Abnahme erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung.

5. Die Haftungs- und Gewährleistungsfristen beginnen mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.

Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

Das Projekt muss alle während der Bauphase beschlossenen Änderungen enthalten. Dem Abnahmeprotokoll sind Unterlagen zur Dokumentation der Akteure sowie Anweisungen für den Betrieb und die Wartung beizufügen, die an den Endnutzer zu übermitteln sind.

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