Die Bedeutung der Person im Recht: Institutionen und Schutz

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TEIL ZWEI: RECHT AUF DIE PERSON

THEMA 4: Die institutionelle und technische Bedeutung der Idee der PERSON

1. Der Begriff der Person

Heute zweifelt niemand daran, dass alle Menschen Personen sind. Jeder Inhaber von Rechten muss die soziale Organisation und vor allem den Staat als Ausdruck der organisierten sozialen Gruppe, in der wir uns bewegen, anerkennen und respektieren.

Diese Idee ist die Grundlage des Rechts, insbesondere des öffentlichen Rechts. So besagt Artikel 10 der spanischen Verfassung (EG): "Die Würde, die unverletzlichen Rechte, die mit ihr verbunden sind, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung des Gesetzes und der Rechte anderer sind die Grundlage der politischen Ordnung und des sozialen Friedens." Diese Idee hat jedoch eine historische Evolution durchlaufen.

In Griechenland und Rom gab es keinen Begriff der Person im heutigen Sinne; dieser entwickelte sich erst mit der christlichen Philosophie. Alle Menschen haben die gleiche Würde, die der Person als solcher innewohnt, unabhängig von zufälligen Umständen.

1.1. In Griechenland und Rom

Nicht alle Menschen wurden als Personen (Rechtsträger) anerkannt. Nur wer bestimmte Bedingungen erfüllte, galt als cives (Bürger). In der Praxis war der pater familias der alleinige Inhaber von Rechten und Pflichten; Kinder, Frauen und Sklaven waren dies nicht. Diese Vorstellung änderte sich mit dem Aufkommen des Christentums.

1.2. Christentum

Das Christentum markiert eine Revolution: Alle Menschen sind Personen mit gleicher Würde und transzendenten, unveräußerlichen Rechten, die allein aus der Existenz resultieren. Die Würde leitet sich aus zwei Tatsachen ab:

  • Das Sein als Ebenbild Gottes.
  • Die Erlösung durch Christus (für alle Menschen).

Der Mensch hat somit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gegenüber Gott und seinen Mitmenschen.

1.3. Rationalismus und Aufklärung

Die Aufklärung und der politische Liberalismus basieren auf der Rationalität des Individuums. Der Staat hat den Auftrag, die Rechte des Einzelnen zu schützen. Der Liberalismus stieß jedoch auf Konflikte: Während er Freiheit und Gleichheit proklamierte, fehlten oft moralische Verpflichtungen, was zu einem egoistischen Individualismus führen konnte.

1.4. Das Gesetz des Pendels: Sozialismus

Der Sozialismus betonte kollektive statt individueller Rechte. Sowohl im Nationalsozialismus als auch im Kommunismus stand die Gruppe über der Person, was oft in totalitären Staatsformen mündete.

1.5. Nach dem Zweiten Weltkrieg

Im Westen wurde erkannt, dass der Staat nicht auf einseitigen ideologischen Systemen beruhen darf. Verfassungen integrierten Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte. Am Ende des 20. Jahrhunderts etablierte sich die Theorie, dass alle Menschen Personen sind, die Schutz und soziale Lebensbedingungen benötigen, um ihre Werte zu entfalten.

2. Persönlichkeitsmerkmale und Rechtsfähigkeit

PERSON = PERSONALITÄT = RECHTSFÄHIGKEIT

Merkmale der Persönlichkeit:

  • Abstrakt: Sie hängt nicht von äußeren Umständen ab.
  • Voraussetzung: Sie ist für den Erwerb von Rechten und Pflichten ab der Geburt notwendig.
  • Unveränderlich: Sie ist für alle gleich.
  • Unveräußerlich: Sie kann nicht übertragen oder aufgegeben werden.
  • Gleichbehandlung: Sie garantiert gleiche Rechte.
  • Dauerhaft: Sie erlischt nur durch den Tod.

3. Grundrechte und Pflichten der Persönlichkeit

Die Persönlichkeitsrechte sind angeboren, absolut und unveräußerlich. Sie unterliegen vier Verboten: Sie sind nicht übertragbar, nicht disponibel, nicht verzichtbar und unterliegen keiner Verjährung.

Nach der spanischen Verfassung werden diese als Grundrechte geschützt. Der Schutz erfolgt durch:

  • Ordentliche Gerichte (besonderes Verfahren).
  • Verfassungsgerichtsbarkeit (Recurso de amparo).

4. Schutz der Person in der spanischen Verfassung

Artikel 10 EG ist zentral: Er verankert die Würde als Grundlage der Rechtsordnung. Die Grundrechte sind in Kapitel II (Art. 14-38) der Verfassung verankert und genießen einen dreifachen Schutz: Bindung aller öffentlichen Behörden, gesetzliche Regelung unter Wahrung des Wesensgehalts und Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit.

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