Beendigung von Arbeitsverträgen: Rechte und Pflichten
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Erlöschen von Arbeitsverträgen
Das Erlöschen eines Arbeitsvertrags bedeutet, dass die Arbeitspflicht sowie die Verpflichtung zur Lohnzahlung enden.
Freiwillige Beendigung
Durch den Arbeitnehmer
- Rücktritt (Kündigung): Der Arbeitnehmer kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer 15-tägigen Frist kündigen. Bei einem Rücktritt besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Arbeitslosengeld.
- Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber: Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. ausbleibende Lohnzahlungen, Missbrauch oder wesentliche Vertragsänderungen) kann der Arbeitnehmer die Kündigung vor Gericht anfechten. Wird diese anerkannt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung von 45 Tagen pro gearbeitetem Jahr (maximal 42 Monatsgehälter).
Durch den Arbeitgeber (Disziplinarische Entlassung)
Gründe für eine disziplinarische Entlassung sind unter anderem:
- Fehlzeiten und Unpünktlichkeit.
- Verbale oder körperliche Gewalt.
- Verletzung des vertraglichen Treu und Glaubens (Bösgläubigkeit).
- Habitueller Ungehorsam, Trunksucht oder Drogenabhängigkeit, sofern diese das Unternehmen negativ beeinflussen.
- Rassistische, sexuelle oder religiöse Belästigung.
Der Arbeitgeber muss die Kündigung schriftlich begründen (Kündigungsschreiben). Bei Uneinigkeit entscheidet ein Richter:
- 1. Rechtmäßige Entlassung: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder Arbeitslosengeld. In manchen Fällen kann der Arbeitgeber Schadensersatz fordern.
- 2. Unrechtmäßige Entlassung: Der Arbeitgeber muss innerhalb von fünf Tagen zwischen der Wiedereinstellung (inkl. Nachzahlung der ausstehenden Löhne) oder einer Entschädigung (45 Tage pro Jahr, max. 42 Monate) wählen.
- 3. Nichtige Entlassung: Bei Verstößen gegen die Verfassung oder gesetzliche Formvorschriften ist der Arbeitgeber zur Wiedereinstellung und Nachzahlung aller ausstehenden Löhne verpflichtet.
Unfreiwillige Beendigung
Gründe, die nicht im direkten Einflussbereich liegen:
- Arbeitnehmer: Ruhestand, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehinderung oder Tod.
- Arbeitgeber: Ruhestand, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, Tod oder Beendigung der Rechtspersönlichkeit des Unternehmens.
Beendigung aus objektiven Gründen
- Unfähigkeit des Arbeitnehmers: Plötzliche Unfähigkeit, die Tätigkeit auszuüben.
- Mangelnde Anpassung: Unfähigkeit, sich an technische Innovationen am Arbeitsplatz anzupassen.
- Fehlzeiten: Wiederholte, unentschuldigte Fehlzeiten und Unpünktlichkeit.
- Stellenabbau: Aufgrund von technologischen Investitionen oder mangelnden Haushaltsmitteln.
Bei einer Entlassung aus objektiven Gründen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung von mindestens 20 Tagen pro gearbeitetem Jahr (maximal 12 Monatsgehälter) sowie auf Arbeitslosengeld.