Der Berliner Vertrag von 1878

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Der Vertrag von Berlin wurde auf dem Berliner Kongress von den Großmächten (Deutsches Reich, Österreich-Ungarn, Frankreich, Großbritannien, Italien, Russisches Reich und das Osmanische Reich) zwischen dem 13. Juni und dem 13. Juli 1878 in der gleichnamigen deutschen Stadt verabschiedet. Die wichtigsten Vertreter der verschiedenen Staaten waren Otto von Bismarck für Deutschland, Gyula Andrássy für Ungarn, William Henry Waddington (englischer Herkunft) für Frankreich und Benjamin Disraeli für Großbritannien.

Hintergrund und Ziele des Vertrags

Der Vertrag wurde unter dem Druck der Großmächte, insbesondere des Österreichisch-Ungarischen Reiches und Großbritanniens, zur Revision der Bedingungen des Vertrags von San Stefano (3. März 1878) ausgehandelt. Dieser Vertrag war so günstig für die Interessen Russlands und der slawischen Staaten, dass er den Status quo auf dem Balkan und im östlichen Mittelmeer veränderte. Der Berliner Vertrag sicherte Deutschland eine Hegemonie im europäischen Gleichgewichtssystem. Berlin war nicht nur der Tagungsort und der deutsche Kanzler Bismarck nicht nur dessen Präsident, sondern Deutschland fungierte auch als diplomatischer Vermittler, um die Entente zwischen seinen Verbündeten (Russland und Österreich-Ungarn) zu retten.

Wesentliche Bestimmungen des Vertrags

  • Das in San Stefano entstandene Großbulgarien wurde in drei Teile geteilt: Der Norden wurde als unabhängiger Staat anerkannt, während die beiden anderen Gebiete, Ostrumelien im Süden und ein Großteil Mazedoniens im Südwesten, unter osmanischem Einfluss blieben.
  • Die Unabhängigkeit Rumäniens, Serbiens und Montenegros wurde anerkannt, allerdings mit verkleinerten Grenzen. Rumänien verlor Bessarabien an Russland (wurde aber durch die Dobrudscha entschädigt), und Serbien und Montenegro wurden durch das muslimische Viertel, das Wilaya von Novi Pazar, getrennt.
  • Das Russische Reich erweiterte sein Territorium in Asien und erwarb Batum (heute Batumi, Georgien), Kars und Ardahan (beide gehören heute zur Türkei).
  • Der Österreichisch-Ungarischen Monarchie wurde erlaubt, die Provinzen Bosnien und Herzegowina vorläufig militärisch zu besetzen und zu verwalten.

Folgen des Vertrags

Die auf der Konferenz erzielten Vereinbarungen veranschaulichen den Prozess der Zerstückelung des Osmanischen Reiches in Europa, ohne die Erwartungen des Nationalismus der Balkanslawen zu erfüllen. Sie zeugen auch vom Erfolg der deutschen Diplomatie bei der Erhaltung der Liga der Drei Kaiser (Deutschland, Österreich-Ungarn und Russland), ohne jedoch die russisch-österreichische Rivalität auf dem Balkan zu lösen.

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