Betriebliche Sozialleistungen und freiwillige Ergänzungen
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Form der Entschädigung
Es handelt sich um eine Form der Entschädigung anstelle einer regelmäßig wiederkehrenden Leistung.
b. Überleben und Vorteile für Familienmitglieder
Dies entspricht dem vorherigen Abschnitt, d. h. der gesetzlichen Höhe der Renten für Witwen, Waisen oder Familienmitglieder, die durch den Arbeitgeber freiwillig erhöht werden. Alternativ kann eine Entschädigung anstelle von Ergänzungen zu den Leistungen gewährt werden.
c. Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Im Falle von beruflichen Risiken besteht die Verbesserung in der Zahlung eines Zuschlags auf die vorgeschriebene Bereitstellung von mehr als 75 % der Bemessungsgrundlage, die das Unternehmen tragen würde. Tarifverhandlungen sehen in der Regel einen höheren Prozentsatz vor, beispielsweise 80 % oder 90 %. In anderen Fällen kann ein Zuschlag von 100 % des Gehalts vorgesehen sein. Im Falle eines Nicht-Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kann die Gesetzgebung freiwillige Verbesserungen der Rentenzahlungen während der ersten Tage vorsehen, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Diese Leistungen werden vollständig vom Unternehmen finanziert und können zeitlich begrenzt oder auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgelegt sein.
d. Beihilfen für den Ruhestand
Es können Anreize zur Frühverrentung geschaffen werden, indem dem Arbeitnehmer ein Geldbetrag zugewiesen wird, wenn er sich für einen vorzeitigen Ruhestand entscheidet.
- Ruhestandsbeihilfe: Besteht aus einer Barabfindung bei Ruhestand, unabhängig vom Alter, in dem der Arbeitnehmer in den Ruhestand geht. Die Berechnung basiert auf den geleisteten Arbeitsjahren.
- Regelmäßige Ergänzungen der Altersvorsorge: Hierbei handelt es sich um regelmäßige Beträge, die in ihrer Struktur der Rente der gesetzlichen Sozialversicherung ähneln.
Das Ziel ist jeweils unterschiedlich: Während die erste Maßnahme die Frühverrentung fördern soll und als Instrument zur Beschäftigungsförderung betrachtet werden kann, dient die zweite dazu, die Loyalität der Mitarbeiter zum Unternehmen zu belohnen oder den Übergang vom aktiven in den passiven Status finanziell auszugleichen. Regelmäßige Ergänzungen der gesetzlichen Altersrente sollen sicherstellen, dass das Ersatzeinkommen so nah wie möglich am letzten aktiven Gehalt liegt.
e. Leistungen aus der Sozialversicherung
Kollektivverhandlungen können Ausgleichsmaßnahmen vorsehen, um die Leistungen der Sozialversicherung unter bestimmten Umständen zu ergänzen, wie z. B. bei dauerhaften, nicht schweren Verletzungen (ein Pauschalbetrag gemäß festgelegtem Zeitplan) oder bei Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (für den überlebenden Ehegatten, Waisen oder andere Familienmitglieder).
f. Sonstige Hilfsorganisationen
Dies umfasst beispielsweise die Finanzierung von Kosten für psychologische oder psychiatrische Behandlungen sowie medizinische und chirurgische Eingriffe, die nicht durch das öffentliche Gesundheitswesen abgedeckt sind (z. B. Sanierung bei Drogenabhängigkeit). Ebenso werden Hilfsmittel wie Orthesen, Prothesen und Ähnliches (Zahn- und Augenbehandlungen, Brillen, Kontaktlinsen, Kopfhörer, Sicherheitsschuhe usw.) unterstützt.
Die Zahlung in Form von Einkommen oder Entschädigung hängt davon ab, ob die Leistung der Sozialversicherung verbessert werden soll oder ob es sich um eine eigenständige Vorschrift handelt. Das Gesetz erlaubt die Möglichkeit, Zahlungen zu ergänzen und als Pauschalbetrag zu kapitalisieren. Die Verwaltung kann nach Wahl des Unternehmens direkt erfolgen oder an Dritte übertragen werden (Sozialversicherungsträger, Arbeitsunfallkassen, Unterstützungskassen oder Versicherungen).