Der Beveridge-Bericht und die Entwicklung des Wohlfahrtsstaats
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Der Beveridge-Bericht: Ursprung des modernen Wohlfahrtsstaats
Sein wichtigster Beitrag, den er gemeinsam mit anderen hohen Regierungsbeamten leistete, ist der Bericht "Social Insurance and Allied Services" aus dem Jahr 1942, allgemein bekannt als der Beveridge-Bericht. Die eigentliche Neuheit des Beveridge-Plans bestand darin, sich vom Bismarck-Modell – das auf Arbeitnehmer beschränkt war – zu lösen und soziale Sicherheit universell für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen.
Obwohl Beveridge durch seine liberale politische Haltung und keynesianische Lehren beeinflusst war, unterstützte er das Ziel der Vollbeschäftigung in einer freien Gesellschaft. Dies bedeutete den Ausgleich individueller Eigeninitiative mit einer guten Organisation der Produktionsressourcen, wobei er stets auf der Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung bei der Unterstützung der schwächsten Gesellschaftsschichten bestand. Das allgemeine Wohl liegt in der Verantwortung von Staat und Bürger, wobei jeder Anspruch auf die Vorteile der Wirtschaft hat, die der Staat gewährleisten muss.
Mit dem Beveridge-Bericht wurde der Wohlfahrtsstaat geboren. Dieser globale Begriff umfasst heute den Sozialschutz im Gesundheitswesen, die Wohlfahrt sowie soziale Dienstleistungen und Transferzahlungen, die den Zweck verfolgen, einen sozialen Rechtsstaat aufzubauen.
Merkmale des Beveridge-Modells
Vicente Paschas fasst die Merkmale dieses Modells wie folgt zusammen:
- Harmonisierung der Sozialversicherung: Ein zentraler Beitrag deckt sämtliche Risiken ab, wobei die Verwaltung in einem Ministerium gebündelt wird.
- Subjektive Universalisierung: Schutz für alle Bürger, nicht nur für Arbeitnehmer.
- Verallgemeinerung des Schutzes: Abdeckung aller Bedarfssituationen, nicht nur spezifischer, im Voraus versicherter Risiken.
- Gleiche Schutzwirkung: Leistungen werden unabhängig von der Art des Risikos oder der vorherigen Beitragsleistung gewährt, um einen angemessenen Lebensstandard zu sichern.
- Dreigliedrige Finanzierung: Wie in der Sozialversicherung, jedoch mit wachsender Bedeutung staatlicher Beihilfen.
Europäische Sozialpolitik und der Wandel
Die europäische und spanische Sozialpolitik konzentrierte sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts primär auf den Begriff der Sozialversicherung. In der zweiten Hälfte entwickelte sich ein neuer Ansatz, der soziale Systeme mit karitativen Elementen und Wohlfahrtsleistungen vereinte. Ende des 20. Jahrhunderts sind fast alle europäischen Systeme Mischsysteme mit beitragsabhängigen und beitragsfreien Komponenten.
4. Aktuelle soziale Sicherheit in Spanien
4.1. Soziale Sicherheit in der Verfassung von 1978
Kurz vor der Verkündung der Verfassung fand eine institutionelle Reform der Verwaltung für soziale Sicherheit, Gesundheit und Beschäftigung statt. Bestimmte Leistungen wurden vom System getrennt und direkt dem Staat unterstellt. Es wurden drei Einheiten zur Verwaltung geschaffen:
- Nationales Institut für Gesundheit: Für das Gesundheitsmanagement.
- Nationales Institut für soziale Sicherheit: Für die Verwaltung der Leistungen.
- Nationales Institut für soziale Dienste: Für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen.
Im selben Jahr wurde die General Treasury der Sozialversicherung geschaffen, um gemeinsame Dienste zu bündeln. Der eigentliche Beginn des aktuellen Systems wird mit der Verkündung der Verfassung am 6. Dezember 1978 gleichgesetzt.
Die Verfassung verankert die soziale Sicherheit explizit in Artikel 41 (Grundsätze des wirtschaftlichen und sozialen Lebens) sowie in Artikel 149.1.17 (Übertragung von Befugnissen). Artikel 41 legt fest, dass die Behörden ein öffentliches System der sozialen Sicherheit für alle Bürger aufrechterhalten müssen, das insbesondere in Notlagen wie Arbeitslosigkeit Schutz bietet. Die Unterstützung und Leistungen sind dabei frei zugänglich.