Bilanzierung und Bewertung von Erträgen und Aufwendungen
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Kriterien für die Bilanzierung und Bewertung
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) der erhaltenen Gegenleistung entspricht normalerweise dem Preis des Gutes nach Abzug von gewährten Rabatten oder Preisnachlässen jeglicher Art sowie der im Nominalbetrag enthaltenen Zinsen für Kredite mit einer Fälligkeit innerhalb eines Jahres.
Zinsen bei Handelskrediten mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr, die keinen vertraglichen Zinssatz haben und deren Effekt aus der Nichtabzinsung der Cashflows nicht wesentlich ist, können einbezogen werden.
Hinweis: Steuern auf diese Aktivitäten sind nicht im Betrag enthalten.
Aufwendungen, einschließlich der Transportkosten des Unternehmens, werden auf den Konten der Gruppe 6 verbucht.
Mengenrabatte (Boni), die bei Erreichen einer bestimmten Bestellmenge gewährt werden, werden auf dem Konto 709 erfasst.
Skonti für prompte Bezahlung werden auf dem Konto 706 erfasst.
Rabatte nach Erhalt der Rechnung werden ebenfalls berücksichtigt.
Berechnete Pfandverpackungen (Container) mit Rückgaberecht werden auf dem Konto 437 erfasst. Erfolgt keine Rückgabe, erfolgt die Umbuchung auf das Konto 704.
Bedingungen für die Anerkennung von Erlösen
Die NRV (Normas de Registro y Valoración) legt die Bedingungen fest, die für die bilanzielle Erfassung von Erlösen aus Verkäufen und Dienstleistungen erfüllt sein müssen:
Umsatzerlöse:
- Das Unternehmen hat die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum auf den Käufer übertragen.
- Die Höhe der Erträge kann verlässlich bestimmt werden.
Erlöse aus Dienstleistungen werden erfasst, wenn das Ergebnis der Transaktion verlässlich geschätzt werden kann, unter Berücksichtigung des Leistungsfortschritts (Percentage of Completion) am Bilanzstichtag.
Können Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen nicht verlässlich ermittelt werden, erfolgt die Erfassung nur in Höhe der angefallenen erstattungsfähigen Kosten.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Die Bewertung der Forderungen
Erstbewertung:
Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Folgebewertung:
Die Folgebewertung hängt von der gewählten Bewertungsmethode ab:
- Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
- Bewertung zum Fair Value.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten
Erstbewertung:
- Verbindlichkeiten werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der dem Transaktionspreis entspricht.
- Verbindlichkeiten aus dem operativen Geschäft mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr können zum Nennwert bewertet werden.
Folgebewertung:
Die Folgebewertung hängt von der Art der Erstbewertung ab:
- Fortgeführte Anschaffungskosten.
- Nennwert, sofern dieser Wert als Referenz herangezogen wurde.
Käufe und sonstige Aufwendungen
Die NRV Nr. 10 bestimmt:
- Anschaffungsnebenkosten (Transport, Zoll, Versicherung) erhöhen den Wert des Erwerbs.
- Nicht erstattungsfähige indirekte Steuern werden ebenfalls einbezogen.
- Rabatte und ähnliche Nachlässe, einschließlich solcher auf Rechnungen, verringern den Einkaufsbetrag.
- Mengenrabatte (Boni) bei Erreichen bestimmter Kaufmengen werden auf dem Konto 609 erfasst.
- Skonti von Lieferanten für prompte Bezahlung werden als Einkaufsrabatte auf dem Konto 606 verbucht.
- Nachträgliche Rabatte wegen Mängeln oder Nichterfüllung werden auf dem Konto 608 gutgeschrieben.
- Berechnete Pfandverpackungen, die an Lieferanten zurückgegeben werden können, werden auf dem Konto 406 erfasst.
Erfolgt keine Rückgabe, wird der Betrag auf dem Konto 602 (Einkauf von sonstigen Vorräten) verbucht.