Budgetänderungen und Klassifizierung der Staatseinnahmen

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Arten von Budgetänderungen

A. Änderungen der mengenmäßigen Beschränkungen: Dies sind Änderungen in der Zuteilung von Krediten, d. h. Ausgaben, die nicht im Haushaltsgesetz vorgesehen sind und nicht auf das nächste Jahr verschoben werden können. In allen Fällen ist es notwendig, die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Ausgaben zu rechtfertigen.

B. Änderungen der qualitativen Einschränkung: Diese Änderungen sind durch die Notwendigkeit motiviert, den gesamten Betrag oder einen Teil der veranschlagten Mittel auf eine andere Position zu übertragen. Sie setzen daher keine Erhöhung der Haushaltsausgaben voraus.

C. Änderungen an der zeitlichen Grenze: Diese Änderungen gelten, wenn die Gesamtausgaben zu Beginn des Geschäftsjahres feststehen, ihre Umsetzung jedoch einen längeren Zeitraum abdeckt.

Klassifizierung der Staatseinnahmen

Steuern: Steuern sind erforderliche Geldleistungen von Personen oder Unternehmen an den Staat, um die öffentlichen Ausgaben zu decken. Sie können wie folgt unterteilt werden:

  • Direkte Steuern: Sie werden auf das Einkommen oder das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen erhoben. Die Steuersätze steigen in der Regel im Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen an:
    • Einkommensteuer (PIT)
    • Vermögensteuer
    • Körperschaftsteuer
    • Andere direkte Steuern (Erbschaft- und Schenkungsteuer etc.)
  • Sozialversicherungsbeiträge: Sie umfassen die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung. Mit diesen Mitteln werden Renten und Arbeitslosenunterstützungen finanziert. Die Sozialbeiträge sind ein wichtiger Einnahmeposten des Staates (GEA).
  • Indirekte Steuern: Diese Steuern knüpfen an Tatbestände an, unabhängig von den persönlichen Umständen der Steuerpflichtigen. Sie haben in der Regel festgelegte Steuersätze je nach verbrauchten Artikeln:
    • Mehrwertsteuer (MwSt.)
    • Steuern auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte
  • Gebühren und Abgaben: Dies sind Abgaben, die Behörden von Personen verlangen, wenn diese eine Dienstleistung oder ein öffentliches Gut in Anspruch nehmen (z. B. Verwaltungsgebühren).

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