Die Deklaration von Alma-Ata: Grundsätze der Primärversorgung

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Die Deklaration von Alma-Ata

Die Internationale Konferenz über Primärgesundheitsversorgung, die am 12. September 1978 in Alma-Ata stattfand, erkennt den dringenden Handlungsbedarf aller Regierungen, des medizinischen Personals und der Weltgemeinschaft an, um die Gesundheit aller Völker der Welt zu schützen und zu fördern. Sie gibt folgende Erklärung ab:

I. Gesundheit als Menschenrecht

Die Konferenz bekräftigt nachdrücklich, dass Gesundheit – ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen – ein grundlegendes Menschenrecht ist. Das Erreichen des höchstmöglichen Gesundheitsniveaus ist ein weltweit äußerst wichtiges soziales Ziel.

II. Überwindung von Ungleichheiten

Die bestehende Ungleichheit im Gesundheitszustand zwischen entwickelten und Entwicklungsländern ist ein Grund zu gemeinsamem Interesse für alle Völker.

III. Sozioökonomische Entwicklung

Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, basierend auf einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung, ist von grundlegender Bedeutung für die Erreichung höchster Gesundheitsstandards sowie für die Förderung und den Schutz der menschlichen Gesundheit.

IV. Partizipation der Bevölkerung

Die Menschen haben das Recht und die Pflicht, individuell und kollektiv an der Planung und Umsetzung ihrer Gesundheitsversorgung teilzunehmen.

V. Verantwortung der Regierungen

Die Regierungen haben die Pflicht, die Gesundheit ihrer Völker zu wahren. Diese Verpflichtung kann nur durch die Annahme angemessener sozialer und gesundheitspolitischer Maßnahmen erfüllt werden.

VI. Definition der Primärversorgung

Die primäre Gesundheitsversorgung ist eine wesentliche Gesundheitsversorgung, die auf praktischen, wissenschaftlich fundierten und gesellschaftlich akzeptablen Methoden und Technologien basiert.

VII. Kernaspekte der Primärversorgung

Die primäre Gesundheitsversorgung ist sowohl eine Reflexion als auch eine Konsequenz der wirtschaftlichen Bedingungen sowie der soziokulturellen und politischen Besonderheiten eines Landes. Sie basiert auf den Ergebnissen der Sozial-, Biomedizin- und Gesundheitsforschung sowie auf Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

Sie orientiert sich an den wichtigsten gesundheitlichen Problemen der Gemeinschaft und umfasst mindestens folgende Aktivitäten:

  • Bildung zur Gesundheitsförderung
  • Förderung der Versorgung mit Lebensmitteln und richtiger Ernährung
  • Ausreichende Versorgung mit Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung
  • Mütter- und Kinderbetreuung, einschließlich Familienplanung
  • Impfungen gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten
  • Prävention und Kontrolle lokal endemischer Krankheiten
  • Förderung maximaler Selbstständigkeit

VIII. Strategische Planung

Alle Regierungen sollten entsprechende Politiken, Strategien und Aktionspläne formulieren.

IX. Internationale Zusammenarbeit

Alle Länder sollten im Geiste der Solidarität und gegenseitigen Unterstützung zusammenarbeiten.

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