Demokratie, Gewerkschaften und der Wohlfahrtsstaat
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Sozialarbeiter und Arbeitsdirektor
Demokratie als Organisationsform
Demokratie ist eine Form der Organisation von Personengruppen, deren wesentliches Merkmal darin besteht, dass die Macht bei all ihren Mitgliedern liegt. Entscheidungen werden so getroffen, dass sie dem kollektiven Willen der Gruppenmitglieder entsprechen. Streng genommen ist die Demokratie eine Regierungsform und eine Staatsorganisation, in der kollektive Entscheidungen vom Volk durch partizipative Verfahren getroffen werden, die den Vertretern direkt oder indirekt Legitimität verleihen. Im weiteren Sinne ist die Demokratie eine Form der sozialen Interaktion, in der die Mitglieder frei und gleichgestellt sind und soziale Beziehungen nach vertraglichen Regelungen gestaltet werden.
Die Rolle der Gewerkschaften
Eine Gewerkschaft ist eine demokratische Organisation von Arbeitnehmern zur Verteidigung und Förderung ihrer sozialen, wirtschaftlichen und beruflichen Interessen. Sie ist am Ort der Produktion (Fabrik, Geschäft, Unternehmen) oder bei den Arbeitgebern, mit denen Verträge bestehen, aktiv. Das Hauptziel der Gewerkschaft ist das Wohl ihrer Mitglieder. Durch den Zusammenschluss wird eine hinreichend starke Verhandlungsposition geschaffen, um eine Dynamik des sozialen Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu ermöglichen. Die Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer – also das Recht, Gewerkschaften zu gründen, ihnen beizutreten oder sie zu verlassen – ist frei und erfolgt ohne Einmischung durch den Staat oder die Arbeitgeber. Sie wird als ein grundlegendes Menschenrecht angesehen.
Arbeitgeberverbände und Unternehmen
In Bezug auf die Arbeit umfasst der Begriff Arbeitgeber die Personen und Instanzen, die Entscheidungen über Einstellung, Arbeitsbedingungen und Entlassung von Angestellten treffen. Ein Arbeitgeber schafft Arbeitsplätze mit dem Ziel, diese durch Arbeitnehmer unter seiner Aufsicht und auf Basis eines Arbeitsvertrags zu besetzen.
Sozialer Dialog und Sozialpartnerschaft
Sozialer Dialog im engeren Sinne beschreibt die Beziehungen der Kommunikation, Konsultation und Verhandlungen zwischen Regierungen, Arbeitgebern und Gewerkschaften in Fragen von gemeinsamem Interesse. In einem weiteren Sinne wird der Begriff verwendet, um auf horizontale Beziehungen zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen (Unternehmen, Gewerkschaften, Verbände, Gruppen, Gemeinschaften usw.) hinzuweisen. Ziel ist es, soziale Probleme gemeinsam anzugehen und Lösungen zu entwickeln, die auf Konsens beruhen. Der Begriff des sozialen Dialogs umfasst zudem alle Aktionen der horizontalen Beziehung – ob bilateral, trilateral oder multilateral – zwischen sozialen Akteuren, einschließlich des Staates.
Die soziale Partnerschaft bezieht sich auf den dreiseitigen sozialen Dialog zwischen Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften, während Tarifverhandlungen als zweiseitiger sozialer Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert werden.
Korporatismus
Korporatismus ist eine politische und soziale Doktrin, die für staatliche Eingriffe in die Konfliktlösung am Arbeitsmarkt eintritt, indem Vereinigungen geschaffen werden, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenbringen. Anders als der klassische Korporatismus ist der heutige Korporatismus eine Lehre, die ein ökonomisches System auf Basis der Vereinigung von Unternehmen und Verbänden (Wirtschaft, Arbeit, freie Berufe etc.) innerhalb des Staates befürwortet. Historisch wurde diese Form der sozioökonomischen Organisation auch im nationalsozialistischen Regime genutzt, wobei die Union und die Planwirtschaft betont wurden. Davon zu unterscheiden ist der abwertende Gebrauch des Begriffs für eine interventionistische Politik zugunsten bestimmter Unternehmen im modernen Kapitalismus.
Der Wohlfahrtsstaat
Der Wohlfahrtsstaat ist ein allgemeines Modell des Staates oder der sozialen Organisation, das bestimmte Leistungen oder soziale Garantien für alle Einwohner eines Landes bereitstellt. Anstatt eines starren Konzepts wird der Begriff als praktische Kategorie verstanden, die verschiedene Vorschläge umfasst, wie der Staat soziale Sicherheit und Wohlfahrt gewährleisten kann oder sollte.