Diskurs-Struktur und Interpretation des römischen Rechts
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2. Diskurs-Struktur
Die gesamte Aktualisierung und Systematisierung des Rechts, welche die neuen Lebensbedingungen der europäischen Gesellschaft verlangten, wurde von Kommentatoren durchgeführt. Diese sollte durch eine neue Interpretation des römischen Rechts Justinians in Kraft treten. Das mittelalterliche juristische Denken neigte dazu, das Recht primär in der Absicht des Gesetzgebers zu erkennen.
Die Lektüre romanistischer Texte und der Verlauf des politischen Lebens jener Zeit förderten eine etatistische Rechtskonzeption. Nach dieser Auffassung wurde dem König ein absolutes Monopol auf die Gesetzgebung zugeschrieben.
Die Realität des Rechtssystems basierte auf Regeln, deren Herkunft in einer Tradition von großer Autorität lag. Der Jurist hatte die Aufgabe, den regulatorischen Text so zu bearbeiten, dass die gesetzliche Regelung besser mit der neuen gesellschaftlichen Realität in Einklang stand. So fielen die Ziele der juristischen Kenntnis mit der Interpretation zusammen. Das Hauptziel der Exegese war es, die rechtliche Bedeutung und den Gehalt präzise zu bestimmen.
Diese Interpretationsarbeit sollte den Willen des Gesetzgebers zum Ausdruck bringen. Um dies angemessen zu vermitteln, waren logische und dialektische Mittel erforderlich.
2.1. Geist vs. Buchstaben des Gesetzes
Der erste Weg zu einer innovativen Interpretation war der Gegensatz zwischen dem Wortlaut des Gesetzes (dem „Buchstaben“) und seinem Geist sowie die Zuweisung eines kritischen Wertes an diesen Geist. Diese Unterscheidung stützte sich auf die Grundprinzipien der mittelalterlichen Sprachphilosophie. Die Zuschreibung eines kritischen Wertes zum Geist des Gesetzes findet sich sowohl in den Digesten als auch in der paulinischen Lehre wieder.
Das interpretative Verfahren war das einzige verfügbare System, um die Schwierigkeiten einiger Texte im Hinblick auf den wörtlichen Gehalt gegenüber den Interessen des Interpreten zu lösen:
- Wenn der Interpret eine Regel vorfand, die nicht vollständig akzeptiert werden konnte, behauptete er, dass sie den vernünftigen Willen des Gesetzgebers überschreite.
- Er interpretierte sie daraufhin nur in Teilen oder schloss ihre Anwendung in bestimmten Fällen aus.
- In anderen Situationen hingegen erweiterte er die gesetzliche Regelung auf Fälle, die ursprünglich nicht vorgesehen waren.