Disziplinarische Entlassung im Arbeitsrecht
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Thema 19: Disziplinarische Entlassung
Die disziplinarische Entlassung ist eine schwere und schuldhafte Vertragsverletzung.
Voraussetzungen und Merkmale
- 1. Vorliegen der beiden Bedingungen: Schwere und Schuld.
- 2. Die Schuld kann vorsätzlich, fahrlässig oder leichtsinnig sein.
- 3. Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Umstände sowie der Vorgeschichte und der gegenwärtigen Situation als Gründe für die Entlassung.
- 4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen der Handlung des Arbeitnehmers und der zu verhängenden Disziplinarstrafe.
Gründe gemäß ET Art. 54 Abs. 2
Der ET Art. 54,2 listet die Gründe im Rahmen eines Numerus Clausus auf:
- a) Wiederholte und ungerechtfertigte Fehlzeiten oder Unpünktlichkeit bei der Arbeit.
- b) Disziplinlosigkeit oder Ungehorsam bei der Arbeit.
- c) Verbale, physische oder rassistische Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen.
- d) Verletzung des vertraglichen guten Glaubens.
- e) Kontinuierlicher und freiwilliger Rückgang der normalen oder vereinbarten Arbeitsleistung.
- f) Trunksucht oder Drogenabhängigkeit, wenn sie sich negativ auf die Arbeit auswirken.
- g) Belästigung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft.
Verfahren für die Entlassung
1. Das Kündigungsschreiben
Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden, unter Angabe der Fakten und des Zeitpunkts, an dem sie wirksam wird.
2. Entlassung von Personalvertretern
Es ist notwendig, ein Verfahren zu eröffnen, in dem die betroffene Person und andere Mitglieder der Vertretung angehört werden.
3. Entlassung von Gewerkschaftsmitgliedern
Wenn der Arbeitgeber über die Mitgliedschaft informiert ist, muss vorab eine Anhörung der Vertrauensleute der Gewerkschaftssektion stattfinden.
4. Formal fehlerhafte Entlassung
Wenn die Entlassung aufgrund formaler Mängel unwirksam ist, kann innerhalb von 20 Tagen eine neue Kündigung ausgesprochen werden. Die zweite Entlassung eröffnet eine neue Frist für die Anfechtung der Maßnahme.
Auswirkungen und Anfechtung
1. Rechtliche Wirkung
Die Entlassung des Arbeitnehmers hat ab dem Tag der Mitteilung konstitutive Wirkung. Die disziplinarische Kündigung beendet das Vertragsverhältnis.
Die Entlassung kann innerhalb von 20 Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem sie stattgefunden hat, angefochten werden.
2. Gerichtliche Entscheidung
Ein Gericht kann über die Entlassung wie folgt entscheiden:
- Rechtmäßig (Procedente)
- Nichtig (Nula)
- Unzulässig (Improcedente): Dies geschieht in zwei Fällen:
- 1. Wenn der Arbeitgeber den behaupteten Grund für die Entlassung nicht angemessen rechtfertigt.
- 2. Wenn die Formvorschriften nicht eingehalten wurden.