Eigenkapital, Rücklagen und Gewinn- und Verlustrechnung

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Eigenkapital und Grundkapital

Das Eigenkapital stellt den Teil des Vermögens dar, der von den Aktionären zur Verfügung gestellt wird. Das Grundkapital kann aus Stamm- und Vorzugsaktien bestehen. In der Bilanz wird das noch nicht eingezahlte Grundkapital entsprechend subtrahiert.

Überschuss und Ergebnisquellen

Der Begriff Überschuss bezeichnet Mittel, die über den Bedarf hinausgehen, wie Reste oder Abfälle. Im Allgemeinen ist es der Betrag, der nach der Befriedigung der Nutzung oder des Bedarfs übrig bleibt. Der Überschuss ist der passendere Begriff für das Ergebnis. Er kann aus folgenden Quellen stammen:

  • a) Normaler Betrieb: Betriebsüberschuss.
  • b) Veräußerungsgewinne: Gewinne aus der Ausgabe von Aktien (Eigenkapital).
  • c) Spenden: Spendenüberschuss.
  • d) Neubewertung: Neubewertungsrücklage von Vermögenswerten.

Rücklagen und gesetzliche Bestimmungen

Gewinnrücklagen dienen der wirtschaftlichen Stärke des Unternehmens oder können für einen bestimmten Zweck gebildet werden:

Gesetzliche Rücklagen

Die Gesetze einer Nation können bestimmen, dass Unternehmen bei Erzielung eines Gewinns einen bestimmten Teil dieser Erlöse für eine Rücklage reservieren müssen. Dies bedeutet ein Verbot der Ausschüttung dieser Gewinne. In Venezuela schreibt das Handelsgesetzbuch (HGB) vor, dass 5 % des Nettogewinns beiseitegelegt werden müssen, bis das Konto 10 % des Grundkapitals erreicht hat.

Satzungsmäßige Rücklagen

Diese werden durch Satzungen oder Verträge geregelt, welche die Aktionäre akzeptieren und die das Leben der Gesellschaft bestimmen.

Freiwillige Rücklagen

Die Anteilseigner eines Unternehmens können freiwillig entscheiden, einen Teil der Gewinne für verschiedene Zwecke in Rücklagen einzustellen.

Konten der Gewinn- und Verlustrechnung

In diesem Bereich gibt es viele Konten, deren Namen das Konzept meist vollständig umschreiben, wie zum Beispiel: Vertrieb, Einkauf, Versandkosten oder Ausverkaufsangebote. Im Folgenden werden Konten erklärt, die eine komplexere Betrachtung erfordern:

Umsatzkosten (Cost of Sales)

Hierbei werden alle Kosten überwacht, die beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens anfallen. Diese sind in viele Untergruppen aufgeschlüsselt, um Kosten oder Aufwendungen zu steuern. Beispiele hierfür sind:

  • Werbeausgaben (aufgeschlüsselt in TV, Radio, Film und Medien)
  • Provisionen
  • Reisekosten

Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten sind von ähnlicher Natur wie die Umsatzkosten, betreffen jedoch die Kosten für die Verwaltung und Kontrolle. Auch diese können in beliebig viele Unterkategorien unterteilt werden, wie zum Beispiel: Gehälter der Verwaltung, Miete, Reinigung oder Abschreibungen.

Sonstige Aufwendungen und Erträge

In diesen Konten werden bestimmte Aufwendungen und Erträge aus Operationen erfasst, die außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit liegen oder eine besondere Natur aufweisen. Es wäre falsch, diese unter Vertriebs- oder Verwaltungskosten zu verbuchen. Dazu gehören unter anderem:

  • Fremdkapitalkosten
  • Gewinne aus Aktienemissionen
  • Einnahmen aus Gebäuden
  • Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens

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