Einflussfaktoren auf das mittelalterliche Rechtssystem

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Die Rolle der Rechtsquellen und die *ars inveniendi*

Das Recht war somit nicht mehr in allen Quellen des Rechts (geschrieben oder juristisch) enthalten. Die Suche nach dem Recht sollte in jedem Moment durch eine spezifische und genaue Forschungstechnik (*ars inveniendi*) erfolgen, die der Redeforschung und Kasuistik eine große Rolle einräumt.

Philosophische Faktoren und das justinianische Recht

Die Entstehung der juristischen Kenntnisse muss unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des justinianischen Rechts betrachtet werden, von dem die Anwälte in einem Zustand der völligen Abhängigkeit waren.

Die auffälligsten Merkmale der Kommentatoren waren:

  • Treue zum Text Justinians
  • Zerstreute analytische und rechtliche und wissenschaftliche Literatur

Die Arbeit der Juristen bestand in einer unabhängigen Analyse der jeweiligen Rechtstexte, durchgeführt nach dem Fortschritt "lesen".

Diese Vorstellung von Wissen als eine rein juristische Auslegung wird oft mit der "geistigen Haltung, die typisch für das Mittelalter" ist, in Verbindung gebracht. Diese Haltung war anfällig für die respektvolle Annahme der Autoritäten, ob sie religiös, philosophisch oder juristisch waren. Die Entwicklung des europäischen Lebens führte zur Ablehnung einer absoluten und exklusiven Bezugnahme auf romanistische Texte. Für die Kommentatoren und die Kommentatoren stellte die justinianische Rechtsordnung eine fast unerschütterliche Tatsache dar, einen Wert der Autorität, weil sie von der Autorität selbst, dem Recht, abgeleitet wurde.

Die mittelalterlichen Juristen führten das gesamte Corpus Iuris Civilis zurück. Die Aufgabe der Aktualisierung und Systematisierung wurde in einer festgelegten Reihenfolge für die Autorität durchgeführt und erschien, vom formalen Standpunkt aus, als eine bloße Interpretation.

Institutionelle Faktoren und die Rolle der Universitäten

Das Recht wird zu einer schwierigen Aufgabe, mit logisch-dialektischen Regeln und komplizierten Konzepten. Die rechtliche Funktion erfordert ein komplexes theoretisches Lernen, das nur mit der Praxis erworben werden kann und daher eine Rechtsschule benötigt. Die Spontaneität der Praxis wich dem theoretischen Lernen in Schulen. In diesen Schulen, die sich durch die europäische Juristenausbildung vermehrten, wurde die Relevanz und Bedeutung in der Evolution des Rechts und der Entwicklung der Gesellschaft deutlich.

Die angewandte Methodik für die Arbeit der "Interpretation" der Kommentatoren war anspruchsvoll. Die Nutzung der logisch-dialektischen Werkzeuge wurde durch die Nähe zu den mittelalterlichen Universitäten erleichtert. Diese importierten die juristische Methodik der Philosophen, Logiker und Theologen der Fakultäten für Kunst und Theologie.

Die argumentative und alltägliche Art des Rechtswissens wurde von der mittelalterlichen Praxis der Diskussion innerhalb der Universitäten beeinflusst.

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