Elektrische Anlagen: ITC-35, ITC-36 und ITC-37

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ITC-36: Ausstattung bei sehr niedrigen Spannungen

Für die Zwecke dieser Belehrung werden drei Arten von Niederspannungsanlagen unterschieden: SELV (Sicherheitskleinspannung), PELV (Schutzkleinspannung) und FELV (Funktionskleinspannung).

Die Sicherheitskleinspannung beträgt maximal 50 V AC oder 75 V DC.

2.1. Stromquellen

  • Sicherheitstransformator nach UNE-EN 60742.
  • Stromquellen, die ein gleichwertiges Schutzniveau wie der Sicherheitstransformator gewährleisten.
  • Elektrochemische Quellen (Batterien).
  • Andere Quellen, die nicht von FELV- oder höherwertigen Stromkreisen abhängig sind (z. B. Generatoren).

2.2. Installationsbedingungen der Stromkreise

  • Räumliche Trennung: Die Leiter von SELV- oder PELV-Stromkreisen müssen von Leitern anderer Stromkreise durch eine geerdete Metallabschirmung oder einen geerdeten Metallmantel getrennt sein.
  • Kabelbelegung: Mehradrige Kabel oder Gruppen von Leitern dürfen Schaltungen verschiedener Spannungen enthalten, sofern die Leiter der SELV- oder PELV-Stromkreise einzeln oder gemeinsam für die höchste auftretende Spannung isoliert sind.

Anforderungen an Steckvorrichtungen

Steckvorrichtungen von SELV- und PELV-Stromkreisen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Anschlüsse dürfen nicht mit Steckdosen für andere Spannungen kompatibel sein.
  • Die Bauweise darf das Einführen von Steckern für andere Spannungen nicht ermöglichen.
  • SELV-Steckvorrichtungen dürfen nicht mit PELV-Stromkreisen kompatibel sein und umgekehrt.

Vergrabene Kabel müssen in einer 10 bis 15 cm dicken Schicht aus feiner Erde oder Sand verlegt und geschützt werden. Bei unzureichender mechanischer Festigkeit sind die Leitungen in Schutzrohren zu verlegen. Bei Beleuchtungsanlagen darf der Spannungsabfall zwischen Energiequelle und Verbraucher 5 % nicht überschreiten.

Schutz gegen direktes Berühren

Wenn die Nennspannung 25 V AC oder 60 V DC (ohne Welligkeit) überschreitet, ist der Schutz durch eine der folgenden Methoden zu gewährleisten:

  • Barrieren oder Gehäuse mit mindestens Schutzart IP2X oder IP XXB gemäß UNE 20.324.
  • Isolierung, die einer Prüfspannung von 500 V für eine Minute standhält.

Hinweis: Eine Welle gilt als welligkeitsfrei, wenn der Anteil der Restwelligkeit 10 % des Effektivwerts nicht überschreitet.

Ausnahmen für den Schutz gegen direktes Berühren:

  • Effektiv 25 V AC oder 60 V DC (ohne Welligkeit) in trockenen Räumen ohne Kontaktmöglichkeit zwischen aktiven Teilen und Mensch/Tier.
  • Effektiv 6 V AC oder 15 V DC (ohne Restwelligkeit).

ITC-35: Einrichtungen für spezielle Zwecke

Diese Anweisung gilt für ortsfeste Anlagen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben (z. B. Ställe, Scheunen, Futterherstellung, Lager für Heu/Stroh/Dünger). Wohnbereiche sind hiervon ausgeschlossen.

ITC-37: Einrichtungen mit Sonderspannungen

Als Sonderspannungen gelten Nennspannungen über 500 V AC (Effektivwert) oder 750 V DC (arithmetischer Mittelwert). Diese Anlagen müssen den allgemeinen Anforderungen für Niederspannungsanlagen sowie folgenden Zusatzanforderungen entsprechen:

  • Schutz gegen indirektes Berühren: Gemäß ITC-BT-24 müssen leitfähige Gehäuse und Massen, die nicht doppelt oder verstärkt isoliert sind, geschützt werden.
  • Kabel: Verwendung von Kabeln mit einer Nennspannung bis 1.000 V. Bei Verlegung auf isolierenden Stützen ist ein Schutz gegen mechanische Beschädigungen erforderlich.
  • Zugang: Nicht vollständig gegen direktes Berühren geschützte, spannungsführende Teile sind nur in elektrischen Betriebsräumen zulässig, zu denen nur qualifiziertes Personal Zugang hat.
  • Kennzeichnung: Die Verkabelung muss leicht erkennbar sein, insbesondere bei Nähe zu anderen Leitungen.

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