Die Entstehung der Europäischen Union
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Die Schuman-Erklärung und der Weg nach Europa
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in Europa zahlreiche Bestrebungen, die europäischen Staaten enger zusammenzuführen. Einer der ehrgeizigsten Vorschläge zielte auf die Schaffung eines großen europäischen Bundesstaates ab, was jedoch zunächst scheiterte. Neben der Gründung der NATO und der wirtschaftlichen Integration der Benelux-Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg) gab es weitere Initiativen zur Verteidigung Europas.
Der entscheidende Impuls für eine fortschreitende Integration war die Idee, eine Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und eine Europäische Atomgemeinschaft (EAG) zu schaffen. Dieser Prozess bildete den Grundstein für die heutige Europäische Union. Der Vorschlag wurde offiziell von Frankreichs Außenminister Robert Schuman eingereicht, obwohl er maßgeblich von Jean Monnet entwickelt wurde. Dieses Dokument ist als die Schuman-Erklärung bekannt.
Die Gründung der EGKS
Die Unterzeichnung des Vertrags von Paris am 18. April 1951 führte zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Die sechs Gründungsmitglieder waren:
- Frankreich
- Deutschland
- Italien
- Belgien
- Luxemburg
- Niederlande
Diese Staaten vereinheitlichten die Produktion von Kohle und Stahl und unterwarfen sich den Regeln dieser Organisation, was einen teilweisen Verlust der staatlichen Souveränität bedeutete. Dies ermöglichte eine schnelle wirtschaftliche Erholung. Die Konferenz von Messina im Jahr 1955 führte schließlich zur Unterzeichnung der Römischen Verträge (EWG und EAG) im Jahr 1957.
Die drei europäischen Gemeinschaften
Die Verträge wurden von denselben sechs Staaten unterzeichnet und schufen drei internationale Gremien:
- EGKS: Vereinheitlichung von Kohle und Stahl.
- EAG (Euratom): Forschung und Entwicklung der Atomenergie in Europa unter gemeinsamer Aufsicht.
- EWG (Gemeinsamer Markt): Wirtschaftliche Integration in anderen Sektoren außerhalb von Kohle, Stahl und Atomenergie.
Diese drei Organisationen wurden 1992 in die Europäische Union integriert. Der EGKS-Vertrag lief am 23. Juli 2002 aus, womit Kohle und Stahl zu gewöhnlichen Wirtschaftsgütern wurden.
Erweiterungen der Europäischen Union
Die Entwicklung der Mitgliedschaft verlief in mehreren Schritten:
- Gründungsmitglieder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande.
- 1973: Dänemark, Großbritannien, Irland.
- 1981: Griechenland.
- 1986: Spanien, Portugal.
- 1995: Österreich, Finnland, Schweden.
- 2004: Zypern, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Malta, Polen.
- 2007: Bulgarien, Rumänien.
Zudem gab es weitere Staaten, die eine Mitgliedschaft beantragten, darunter die Türkei, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.