Die Entwicklung der Europäischen Union
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Die Einheitliche Europäische Akte sowie die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza dienten zwei Hauptzwecken:
- Horizontal-Erweiterung: Erhöhung der Zahl der Mitgliedstaaten.
- Vertikal-Erweiterung: Erhöhung der übertragenen Befugnisse an die Gemeinschaft.
Die große Reform war das Ergebnis der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 und des Vertrags von Maastricht 1992. Letzterer markierte einen Wendepunkt, da er nicht nur die wirtschaftliche Integration stärkte, sondern auch die politische Zusammenarbeit in die Europäische Union integrierte.
Die Einheitliche Europäische Akte und Maastricht
Die Einheitliche Europäische Akte legte Maßnahmen zur Verbesserung des Binnenmarktes fest, darunter die Wirtschafts- und Währungsunion, und schuf Grundlagen für die politische Zusammenarbeit in der Außen- und Innenpolitik. Dies führte zum Vertrag über die Europäische Union (EUV), der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet wurde.
Der Vertrag über die Europäische Union
Der EUV fungierte als „Vertrag der Verträge“, der bestehende Abkommen (EWG, EGKS, EAG) zusammenführte und neue Bestimmungen zur politischen Integration ergänzte. Er führte die Unionsbürgerschaft ein und enthielt Regelungen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur Zusammenarbeit in Justiz- und Innenpolitik. Der Vertrag wurde später durch den Vertrag von Amsterdam (1997) und den Vertrag von Nizza (2001) geändert.
Erweiterungen der Europäischen Union
Seit 1986 gab es mehrere Erweiterungsschritte:
- 1995: Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden (Norwegen lehnte den Beitritt per Referendum ab).
- 2004: Beitritt von Zypern, der Slowakei, Slowenien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen und der Tschechischen Republik.
- 2007: Beitritt von Bulgarien und Rumänien.
Diese Erweiterungen basierten auf der Etablierung demokratischer Systeme und marktwirtschaftlicher Strukturen in den Beitrittsstaaten.